Dr. Jens Stenert
Partner seit:
2017
Rechtsanwalt seit:
2010
Geburtsjahr:
1978
Familienstand:
Verheiratet, drei Kinder
Studium:
Münster
Dissertation im Steuerrecht
Kompetenzen
- Steuerstreit
- Steuerfahndung
- Besteuerung der Privatperson
- Unternehmensumwandlung
- Internationales Steuerrecht
- Besteuerung von Einzelunternehmern und Freiberuflern
- Besteuerung der Personengesellschaft
- Besteuerung der Körperschaft
- Erbschaft- und Schenkungsteuer / Nachfolge
- Umsatzsteuer
- Besteuerung von Immobilien
Veröffentlichungen von Herrn Dr. Stenert:
- Steuerbegünstigte Übertragung von Betrieben und Betriebsgrundstücken – zugleich Anmerkung zu FG München Urt. v. 14.6.2023 – 4 K 1481/22
- SteuerPrisma BFH 01.02.2024 IV R 26/21 Einbringungsbedingter Übergang des Gewerbeverlusts von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft
- Übertragungen zwischen Schwesterpersonengesellschaften
- § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG im Steuerstreit
- Der Antrag auf Optionsverschonung nach § 13 a Abs. 10 ErbStG - ein riskantes Unterfangen
- Handbuch Personengesellschaften § 4 Unentgeltliche Übertragung von Personengesellschaftsbeteiligungen
- Die Unternehmungsumwandlung 10. Aufl.
- Vorsicht beim Antrag auf Optionsverschonung § 13a Abs. 10 ErbStG
- Minderjährige in der Unternehmensnachfolge – Zivilrechtliche Grundlagen unter Berücksichtigung der Neuregelungen zum 1.1.2023
- Die steuerliche Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten
- Vorsicht bei Umstrukturierungsmaßnahmen im Vorfeld einer Schenkung!
- Aktuelles zur Abfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG - Verfassungskonforme Auslegung und Verfassungswidrigkeit
- Wirkt sich die Wahl der Brutto- oder Nettomethode auf die Höhe der Steuer aus?
- Schenkungsteuer bei disquotaler Einlage in das Gesellschaftsvermögen einer KG
- Schenkungsteuer bei disquotaler Einlage in das Gesellschaftsvermögen einer KG
- Vorsicht vor vermögensverwaltenden Personengesellschaften
- Anmerkungen zu FG Köln vom 18.1.2018 - 7 K 513/16
- Das Unternehmertestament im Mittelstand: Überlegungen für die steuerliche Beratung (Teil 2)
- Das Unternehmertestament im Mittelstand: Überlegungen für die steuerliche Beratung (Teil 1)
- Wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO trotz Aussetzung der Vollziehung?
- Der neue Realteilungserlass ist da
- Hinzurechnung passiver Einkünfte nach § 8 AStG und Gegenbeweis - verdeckte Einlagen in Dreiecksverhältnissen
- Auswirkungen des § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG auf Hinterziehungszinsen bei Schenkungen zwischen Ehegatten - Zugleich Anmerkung zum Urteil des FG Hessen vom 75.2018 - 10 K 477/17
- Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft (§ 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG)
- Erlöschen der Schenkungsteuer bei überschüssigen Zuwendungen - Zugleich Anmerkung zum Urteil des FG Köln vom 18.1.2018 - 7 K 513/16
- Zur Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft bei Personengesellschaften
- Die Realteilung im Umsatzsteuerrecht
- Das Zurückbehalten oder Auslagern einer funktional wesentlichen Betriebsgrundlage bei der Buchwertübertragung von Sachgesamtheiten - Zugleich Anmerkung zu BFH vom 29.11.2017 I R 7/16
- Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
- Entfällt die Steuerbefreiung nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG bei sog. überschüssigen Zuwendungen vollständig?
- Der "neue" Realteilungserlass ist überholt
- Der neue Verwaltungsvermögenstest im Detail - Prüfungsreihenfolge und Zweifelsfragen unter Berücksichtigung der koordinierten Ländererlasse vom 22.6.2017
- Corporate Governance und Besteuerung: Der Einfluss des Steuerrechts auf die Pflichten und die Besetzung des Managements von Aktiengesellschaften
- Einlagenrückgewähr und Nennkapitalrückzahlung durch ausländische Kapitalgesellschaften
- Einlagenrückgewähr und Nennkapitalrückzahlung durch ausländische Kapitalgesellschaften
- Ist die bisherige Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug europarechtswidrig?
- Der Begriff der Realteilung in § 16 Abs. 3 S. 2 EStG
- Die unrichtige Lieferantenadresse als Versagungsgrund für den Vorsteuerabzug
- Körperschaftsteuerguthaben: Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Umgliederung des vEK beim Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren
- Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften - Neue Lösungswege
- Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
- Die funktionale Betrachtungsweise am Beispiel der Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter
- Anwendung des § 15a EStG bei Beteiligung der KG an Zebragesellschaft - Anmerkung zu BFH IV R 32/16
- § 6b EStG bei der verkannten Veräußerung eines Mitunernehmeranteils
- Keine Änderung des Antrags nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG 2006 - Anmerkung zu BFH I R, 1/17
- Vorsicht bei der Einbringung von Sachgesamtheiten mit negativem Kapitalkonto
Mein Weg zu Streck Mack Schwedhelm
Über Umwege ans Ziel
Nachdem für mich bereits im Studium klar war, Steueranwalt werden zu wollen, lag Streck Mack Schwedhelm als Arbeitgeber eigentlich auf der Hand: Mein Wunscharbeitgeber sollte einen exzellenten Ruf (was ich anhand der gängigen Rankings festmachte) und trotzdem eine überschaubare Größe haben. Das Bewerbungsverfahren verlief sehr positiv. Mein Bauchgefühl führte mich gleichwohl zunächst zu einer anderen renommierten Kanzlei, die ich bereits aus einem Praktikum kannte. Dort war ich in erster Linie steuergestaltend und nur am Rande forensisch tätig. Die sachliche Auseinandersetzung mit Finanzbeamten und Finanzrichtern, das Streiten um die besseren Argumente war nur gelegentlich Teil meiner Tätigkeit. Genau dieser Aspekt des Anwaltsberufs war jedoch der Grund, warum ich ursprünglich Anwalt im Steuerrecht hatte werden wollen. Nach etwa zwei Jahren bewarb ich mich daher ein zweites Mal bei Streck Mack Schwedhelm und fand dort, was ich suchte: Anwaltliche Tätigkeit in allen Bereichen des Steuerrechts, insbesondere Steuerstreit- und Steuerstrafverfahren sowie Gestaltungsberatung.
Haben Sie Interesse an einer eigenen Karriere bei Streck Mack Schwedhelm?
Karriere >