Dr. Jens Stenert
Partner seit:
2017
Rechtsanwalt seit:
2010
Geburtsjahr:
1978
Familienstand:
Verheiratet, drei Kinder
Studium:
Münster
Dissertation im Steuerrecht
Kompetenzen
- Steuerstreit
- Steuerfahndung
- Besteuerung der Privatperson
- Unternehmensumwandlung
- Internationales Steuerrecht
- Besteuerung von Einzelunternehmern und Freiberuflern
- Besteuerung der Personengesellschaft
- Besteuerung der Körperschaft
- Erbschaft- und Schenkungsteuer / Nachfolge
- Umsatzsteuer
- Besteuerung von Immobilien
Veröffentlichungen von Herrn Dr. Stenert:
- Dr. Jens Stenert: Der Antrag auf Optionsverschonung nach § 13 a Abs. 10 ErbStG – ein riskantes UnterfangenErbR 2023, 678
- Vorsicht beim Antrag auf Optionsverschonung § 13a Abs. 10 ErbStGStbg 12/22, Seite 420
- Minderjährige in der Unternehmensnachfolge – Zivilrechtliche Grundlagen unter Berücksichtigung der Neuregelungen zum 1.1.2023GmbHR 2022, 1232-1242
- Die steuerliche Berücksichtigung von NachlassverbindlichkeitenErbR 2021, 301
- Vorsicht bei Umstrukturierungsmaßnahmen im Vorfeld einer Schenkung!ErbR 2021, 36
- Aktuelles zur Abfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG - Verfassungskonforme Auslegung und VerfassungswidrigkeitDStR 2020, 2505-2513
- Wirkt sich die Wahl der Brutto- oder Nettomethode auf die Höhe der Steuer aus?Stenert, DStR, 2020,1761
- Schenkungsteuer bei disquotaler Einlage in das Gesellschaftsvermögen einer KGStenert, Ubg, 2020, 555
- Schenkungsteuer bei disquotaler Einlage in das Gesellschaftsvermögen einer KGStenert, Ubg, 2020, 555
- Vorsicht vor vermögensverwaltenden PersonengesellschaftenStenert, ErbR, 2020, 471
- Anmerkungen zu FG Köln vom 18.1.2018 - 7 K 513/16MittBayNot 2019, 30
- Das Unternehmertestament im Mittelstand: Überlegungen für die steuerliche Beratung (Teil 2)DB 2019, 990 ff.
- Das Unternehmertestament im Mittelstand: Überlegungen für die steuerliche Beratung (Teil 1)DB 2019, 930 ff.
- Wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO trotz Aussetzung der Vollziehung?Stbg. 2019, 124 ff.
- Der neue Realteilungserlass ist daDStR 2019, 245
- Hinzurechnung passiver Einkünfte nach § 8 AStG und Gegenbeweis - verdeckte Einlagen in DreiecksverhältnissenUbg 2018, 726
- Auswirkungen des § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG auf Hinterziehungszinsen bei Schenkungen zwischen Ehegatten - Zugleich Anmerkung zum Urteil des FG Hessen vom 75.2018 - 10 K 477/17DStR 2018, 2671
- Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft (§ 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG)Ubg 2018, 660
- Erlöschen der Schenkungsteuer bei überschüssigen Zuwendungen - Zugleich Anmerkung zum Urteil des FG Köln vom 18.1.2018 - 7 K 513/16DStR 2018, 2465
- Zur Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft bei PersonengesellschaftenStbg 2018, 216
- Die Realteilung im UmsatzsteuerrechtDStR 2018, 765
- Das Zurückbehalten oder Auslagern einer funktional wesentlichen Betriebsgrundlage bei der Buchwertübertragung von Sachgesamtheiten - Zugleich Anmerkung zu BFH vom 29.11.2017 I R 7/16Stbg 2018, 452
- Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus KapitalvermögenUbg 2018, 181
- Entfällt die Steuerbefreiung nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG bei sog. überschüssigen Zuwendungen vollständig?DStR 2017, 2645
- Der "neue" Realteilungserlass ist überholtDStR 2017, 1785 ff.
- Der neue Verwaltungsvermögenstest im Detail - Prüfungsreihenfolge und Zweifelsfragen unter Berücksichtigung der koordinierten Ländererlasse vom 22.6.2017FR 2017, 701 ff.
- Corporate Governance und Besteuerung: Der Einfluss des Steuerrechts auf die Pflichten und die Besetzung des Managements von Aktiengesellschaften
- Einlagenrückgewähr und Nennkapitalrückzahlung durch ausländische KapitalgesellschaftenAG 2017, 422 ff.
- Einlagenrückgewähr und Nennkapitalrückzahlung durch ausländische KapitalgesellschaftenGmbH-StB 2017, 189 ff.
- Ist die bisherige Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug europarechtswidrig?DStR 2016, 2313 ff.
- Der Begriff der Realteilung in § 16 Abs. 3 S. 2 EStGDStR 2016, 2144 ff.
- Die unrichtige Lieferantenadresse als Versagungsgrund für den VorsteuerabzugDStR 2016, 1070 ff.
- Körperschaftsteuerguthaben: Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Umgliederung des vEK beim Übergang vom Anrechnungsverfahren zum HalbeinkünfteverfahrenGmbHR 2015, 871
- Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften - Neue LösungswegeFR 2015, 1058 ff.
- Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen LieferungenDStR 2015, 104
- Die funktionale Betrachtungsweise am Beispiel der Zwischeneinkünfte mit KapitalanlagecharakterIStR 2013, 338 ff.
- Anwendung des § 15a EStG bei Beteiligung der KG an Zebragesellschaft - Anmerkung zu BFH IV R 32/16Ubg 2020, 170
- § 6b EStG bei der verkannten Veräußerung eines MitunernehmeranteilsStbg 2020, 72
- Keine Änderung des Antrags nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG 2006 - Anmerkung zu BFH I R, 1/17Ugb 2019, 409
- Vorsicht bei der Einbringung von Sachgesamtheiten mit negativem KapitalkontoStbg 2019, 216
Mein Weg zu Streck Mack Schwedhelm
Über Umwege ans Ziel
Nachdem für mich bereits im Studium klar war, Steueranwalt werden zu wollen, lag Streck Mack Schwedhelm als Arbeitgeber eigentlich auf der Hand: Mein Wunscharbeitgeber sollte einen exzellenten Ruf (was ich anhand der gängigen Rankings festmachte) und trotzdem eine überschaubare Größe haben. Das Bewerbungsverfahren verlief sehr positiv. Mein Bauchgefühl führte mich gleichwohl zunächst zu einer anderen renommierten Kanzlei, die ich bereits aus einem Praktikum kannte. Dort war ich in erster Linie steuergestaltend und nur am Rande forensisch tätig. Die sachliche Auseinandersetzung mit Finanzbeamten und Finanzrichtern, das Streiten um die besseren Argumente war nur gelegentlich Teil meiner Tätigkeit. Genau dieser Aspekt des Anwaltsberufs war jedoch der Grund, warum ich ursprünglich Anwalt im Steuerrecht hatte werden wollen. Nach etwa zwei Jahren bewarb ich mich daher ein zweites Mal bei Streck Mack Schwedhelm und fand dort, was ich suchte: Anwaltliche Tätigkeit in allen Bereichen des Steuerrechts, insbesondere Steuerstreit- und Steuerstrafverfahren sowie Gestaltungsberatung.
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