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Dr. Tim Walter
Associate seit:
2023
Geburtsjahr:
1994
Familienstand:
Verheiratet
Studium:
Konstanz
Sonstiges:
- Dissertation im internationalen Ertragsteuerrecht
- 2018-2021 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Konstanz
Kompetenzen
Veröffentlichungen von Herrn Dr. Walter:
- Abschlussbericht zur vereinfachten Unternehmensteuer
- Verschonung von Unternehmensvermögen bei disquotalen Einlagen in eine Personengesellschaft? – zugleich Anmerkung zu FG Hamburg vom 27.2.2024 3 K 117/22
- Abschlussbericht zur vereinfachten Unternehmensteuer – Sinnvolle Vorschläge zur laufenden Besteuerung von Unternehmen?
- Können Hotels künftig noch begünstigt vererbt und verschenkt werden? – Anmerkung zum BFH, Urteil v. 28.2.2024 – II R 27/21
- Ist das Familienheim in der GbR nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG begünstigt? – Anmerkung zu FG München, Urteil vom 21.06.2023 – 4 K 1639/21 (nrkr.)
- Fortgeltung der Optionsfalle des § 13a Abs. 8 ErbStG a. F. bei § 13a Abs. 10 ErbStG n. F.?
- Im Referendariat lohnt sich die Steuererklärung besonders!
- Betriebsaufspaltung – Die Personengruppe zur Gestaltung erweiterter steuerlicher Begünstigungen
- Erbschaftsteuerliche Betriebsaufspaltung – aktuelle Aspekte der steuerlichen Begünstigung
- Die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB in der Fallbearbeitung
- Der Sicherungsvertrag
- Anknüpfungspunkte zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle im internationalen Ertragsteuerrecht
- Die Fruchtauskehr an den Vermächtnisnehmer nach § 2184 BGB aus ertragsteuerlichem Blickwinkel
- Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht
- „Schwertransporter in Bewegung“
- Die Publikumspersonengesellschaft
- Frankreichs Digitalsteuer – Leuchtturmprojekt oder Nebelkerze?
- Erbschaftsteuerliche Betriebsaufspaltung – Die Personengruppe zur Gestaltung erweiterter steuerlicher Begünstigungen
- Erbschaftsteuerliche Betriebsaufspaltung – aktuelle Aspekte der steuerlichen Begünstigung
- Die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB in der Fallbearbeitung
- Der Sicherungsvertrag
- Anknüpfungspunkte zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle im internationalen Ertragsteuerrecht
- Die Fruchtauskehr an den Vermächtnisnehmer nach § 2184 BGB aus ertragsteuerlichem Blickwinkel
- Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht
- Schwertransporter in Bewegung
- Die Publikumspersonengesellschaft
- Frankreichs Digitalsteuer – Leuchtturmprojekt oder Nebelkerze?
Mein Weg zu Streck Mack Schwedhelm
Während meiner Promotionsphase wies mich mein Doktorvater auf ein Stipendium der Kanzlei STRECK MACK SCHWEDHELM hin. Kurz darauf konnte ich bei einem Doktorandentag in München meine Dissertation vorstellen und das Büro kennenlernen. Als im Referendariat kurzfristig meine Wahlstation in New York platzte, genügte ein kurzer Kontakt und ich konnte diese im Kölner Büro von STRECK MACK SCHWEDHELM absolvieren – für mich als Schwaben auch eine Art von Auslandsstation. In dieser Zeit beeindruckte mich die Kombination aus echter anwaltlicher Beratung auf Top-Niveau, der Leidenschaft des gesamten Teams für sämtliche steuerrechtliche Themen und der familiären Atmosphäre unter den Kollegen. Für mich war klar: Hier möchte ich arbeiten.
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