Wir un­ter­stüt­zen Be­ra­ter

Wir unterstützen Berater:innen nicht nur mit unserer Expertise in steuerrechtlichen Spezialfragen oder im Streit mit der Finanzverwaltung, sondern stehen ihnen auch zur Seite, wenn es zum Streit mit der Mandantin oder dem Mandant kommt.

Wir prüfen Haftungsvorwürfe und klären für Berater:innen oder die Versicherung ab, ob ein Haftungsfall vorliegt und in welcher Höhe dieser eintreten könnte.

1. Schadensabwehr im Steuerverfahren

Im Auftrag der Berater:innen oder der Versicherung streiten wir mit der Finanzverwaltung, um den Schaden zu minimieren.

2. Schadensabwehr im Regressverfahren

Zugleich wir vertreten haftungsbedrohte Berater:innen im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren vor den Zivilgerichten zum Zweck der Abwehr behaupteter Steuerberateransprüche. Hierbei arbeiten wir seit vielen Jahren mit marktführenden Haftpflichtversicherungen zusammen.

3. Prävention

Zusätzlich beraten wir in Gestaltungsfragen zur Haftungsprävention (Rechtsformwahl, Ausgestaltung von Steuerberatungsverträgen, Haftungsbegrenzungsvereinbarungen).

Darüber hinaus bieten wir Präventivberatung an, um etwaige Haftungsrisiken schon im Vorfeld zu vermeiden. Damit schaffen wir für Berater:innen Rechtssicherheit für das weitere Handeln. Hier nutzen wir unsere Expertise und langjährige Erfahrung aus „beiden Welten“, dh. aus dem Steuerrecht und dem zivilrechtlichen Haftungsrecht.

4. Gerne teilen wir unser Wissen mit Ihnen

In der Abwehr von Steuerberaterhaftungsansprüchen zählen wir zu den führenden Berater:innen in Deutschland. Gerne teilen wir unser Wissen durch Vorträge und Veröffentlichungen. So z.B unser Partner Dr. Markus Wollweber als (Mit.) Herausgeber und Autor im Standartwerk Gräfe / Schmeer / Wollweber „Steuerberaterhaftung“.

5. Weiteres

  • Telefonische Erstversorgung durch einen Partner am selben oder nächsten Tag
  • 3 Partner und 3 angestellte Anwält:innen mit Schwerpunkt Steuerberaterhaftung
  • Laufende Bearbeitung von mehr als 100 Haftungsfällen
  • Betreuung von kleineren Einkommensteuerfällen bis zu komplexen Großschadensfällen (z. B. Cum-Ex)

Un­se­re Kom­pe­tenz­fel­der

  • Besteuerung der Privatperson
     
  • Besteuerung von Einzelunternehmern und Freiberuflern
     
  • Besteuerung der Personengesellschaft
     
  • Besteuerung der Körperschaft
     
  • Unternehmensumwandlung
     
  • Insolvenzsteuerrecht
     
  • NPO / Stiftungen / öffentliche Hand
     
  • Umsatzsteuer
     
  • Internationales Steuerrecht
     
  • Interne Ermittlungen
     
  • Wirtschaftsstrafrecht
     
  • Compliance
     
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer / Nachfolge
     
  • Besondere Verkehr- / Verbrauchsteuern
     
  • Zoll
     
  • Lohnsteuer / Sozialversicherungsrecht
     
  • Gesellschaftsrecht / M & A
     
  • Besteuerung von Immobilien