Wir un­ter­stüt­zen Be­ra­ter

Wir unterstützen Berater:innen nicht nur mit unserer Expertise in steuerrechtlichen Spezialfragen oder im Streit mit der Finanzverwaltung, sondern stehen ihnen auch zur Seite, wenn es zum Streit mit der Mandantin oder dem Mandant kommt.

Wir prüfen Haftungsvorwürfe und klären für Berater:innen oder die Versicherung ab, ob ein Haftungsfall vorliegt und in welcher Höhe dieser eintreten könnte.

Im Auftrag der Berater:innen oder der Versicherung streiten wir mit der Finanzverwaltung, um den Schaden zu minimieren. Darüber hinaus bieten wir Präventivberatung an, um etwaige Haftungsrisiken schon im Vorfeld zu vermeiden. Damit schaffen wir für Berater:innen Rechtssicherheit für das weitere Handeln.

In der Abwehr von Steuerberaterhaftungsansprüchen zählen wir zu den führenden Berater:innen in Deutschland, auch ausgewiesen durch Vorträge und Veröffentlichungen. So z.B unser Partner Dr. Markus Wollweber als (Mit.) Herausgeber und Autor im Standartwerk Gräfe / Schmeer / Wollweber „Steuerberaterhaftung“.

Wir stehen Ihnen auch außergerichtlich und vor dem Zivilgericht zur Seite.

Un­se­re Kom­pe­tenz­fel­der

  • Besteuerung der Privatperson
     
  • Besteuerung von Einzelunternehmern und Freiberuflern
     
  • Besteuerung der Personengesellschaft
     
  • Besteuerung der Körperschaft
     
  • Unternehmensumwandlung
     
  • Insolvenzsteuerrecht
     
  • NPO / Stiftungen / öffentliche Hand
     
  • Umsatzsteuer
     
  • Internationales Steuerrecht
     
  • Interne Ermittlungen
     
  • Wirtschaftsstrafrecht
     
  • Compliance
     
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer / Nachfolge
     
  • Besondere Verkehr- / Verbrauchsteuern
     
  • Zoll
     
  • Lohnsteuer / Sozialversicherungsrecht
     
  • Gesellschaftsrecht / M & A
     
  • Beraterhaftung
     
  • Besteuerung von Immobilien