Wir unterstützen Berater nicht nur mit unserer Expertise in steuerrechtlichen Spezialfragen oder im Streit mit der Finanzverwaltung, sondern stehen ihnen auch zur Seite, wenn es zum Streit mit dem Mandanten kommt.
Wir prüfen Haftungsvorwürfe und klären für den Berater oder seine Versicherung ab, ob ein Haftungsfall vorliegt und in welcher Höhe dieser eintreten könnte.
Im Auftrag der Berater oder der Versicherung streiten wir mit der Finanzverwaltung, um den Schaden zu minimieren. Darüber hinaus bieten wir Präventivberatung an, um etwaige Haftungsrisiken schon im Vorfeld zu vermeiden. Damit schaffen wir für den Berater Rechtssicherheit für sein weiteres Handeln.
In der Abwehr von Steuerberaterhaftungsansprüchen zählen wir zu den führenden Beratern in Deutschland, auch ausgewiesen durch Vorträge und Veröffentlichungen. So z.B unser Partner Dr. Markus Wollweber als (Mit.) Herausgeber und Autor im Standartwerk Gräfe / Schmeer / Wollweber „Steuerberaterhaftung“.
Wir stehen Ihnen auch außergerichtlich und vor dem Zivilgericht zur Seite.