Dr. Christian Bertrand
Partner seit:
2023
Counsel seit:
2020
Senior Associate seit:
2017
Associate seit:
2012
Rechtsanwalt seit:
2012
Geburtsjahr:
1982
Familienstand:
Verheiratet, zwei Kinder
Studium:
Trier und Berlin
Dissertation im Strafrecht
Sonstiges:
- 2008 bis 2010 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Trier
Kompetenzen
Veröffentlichungen von Herrn Dr. Bertrand:
- Terminsgebühr bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen außerhalb eines GerichtsterminsStbg 2023, 311-314
- Fehlerhafte Statusbeurteilung eines GmbH-(Gesellschafter-)Geschäftsführers und SteuerberaterhaftungDStR 2023, 1221-1224
- Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von Kryptowährungen - Strafrechtlicher Handlungsbedarf für noch nicht erklärte EinkünfteStbg. 2023, 267-272
- Fiktive Terminsgebühr bei Beendigung eines Klageverfahrens durch übereinstimmende ErledigungserklärungenAO-StB 2023, 146
- GmbH 2 Go (Teil 8): Der GmbH-Geschäftsführer und die SozialversicherungspflichtGmbH-StB 2022, 157-160
- Voraussetzungen einer Zahlungsaufforderung nach § 398a AOWistra 2022, 307-308
- Kommentierung zu § 386 in Kohlmann, Steuerstrafrecht386 AO
- Zinsfestsetzungen – quo vadis?AG 2021, (Heft 21), 782-783
- Kehrtwende der strafrechtlichen Verjährung der Beitragshinterziehung?AG 2020, 535-536
- Aktuelle Rechtsprechung zur Restschuldbefreiung bei strafbefangenen Steuerverbindlichkeiten gem. § 302 Nr. 1 InsODStR 2021, 1711
- Steuerstrafrechtliche Verjährungsvorschriften im Schatten der Corona-SoforthilfenPStR 2021, 184
- Besteuerung von ProstitutionsleistungenZWH 2021, 134-135
- Berufshaftpflichtversicherung einer Sozietät zugunsten ihrer angestellten Rechtsanwälte kann teilweise zu Arbeitslohn führenZWH 2021, 182-185
- Steuerstrafrechtliche Verjährungsvorschriften im Schatten der Corona-SoforthilfenPStR 2021, 184-189
- Terminsgebühr für ein Telefonat mit dem Gericht ohne Beteiligung des Beklagten?,AO-StB 2020, 297, 298
- Kehrtwende der strafrechtlichen Verjährung der BeitragshinterzeihungAG 2020, 535, 536
- Neue Rechtsprechung des BGH zu Gastronomie-und "Schwarzlohn"-FällenStbg. 2020, 67 ff.
- Checklisten: Steuerstrafverfahren - was ist in der Hauptverhandlung zu beachten?PStR 2018, 320
- Rechtsprechungsänderung zum Kompensationsverbot bei der UmsatzsteuerAG 2019, 560
- Ablaufhemmung nach Erstattung einer SelbstanzeigeStbg 2019, 120
- BGH bestätigt seine Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und BeihilfePStR 2018, 40
- Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung auf die Aktiengesellschaft im BesteuerungsverfahrenAG 2019, 170
- Beschluss des BFH vom 3.9.2018: Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzhöhe für Streitzeiträume ab 2012Stbg 2018, 504
- Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von NachzahlungszinsenAG 2018, 480
- Prostituiertenschutzgesetz: Update zum Thema "Die Steuerfahndung zu Gast im Rotlichtmilieu"PStR 2017, 246-252
- Nachweis der tatsächlichen Erträge bei intransparenten InvestmentfondsAG 2017, 148 f.
- Schätzung von Besteuerungsgrundlagen im TaxiunternehmenPStR 2017, 29 f.
- Die Steuerfahndung zu Gast im RotlichtmilieuPStR Sonderheft 2016
- Aktuelle Rechsprechung zum "großen Ausmaß" der SteuerhinterziehungZWH 2016, 93-132
- Zur Verwertbarkeit eines Testkaufs durch die FinanzbehördeAO-StB 2016, 165 ff.
- Ablaufhemmung der Festsetzungsverjährung durch SelbstanzeigeStbg. 2016, 71 f.
- Restschuldbefreiung bei strafbefangenen Steuerverbindlichkeiten - Risiken und FallstrickeDStR 2015, 1115 - 1120
- Rücktritt vom Versuch der Steuerhinterziehung durch Unterlassen als Alternative zur strafbefreienden SelbstanzeigeDStR 2015, 2420
- § 6 InvStG - quo vadis?Stbg. 2015, 120
- Das neue Recht der SelbstanzeigeZWH 2015, 89 ff.
- Zur Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im neuen SelbstanzeigerechtGmbHR 2015, 113 f.
- Wechselseitige Bindungswirkung zwischen Besteuerungs- und Strafverfahren?Stbg. 2015, 119 f.
Mein Weg zu Streck Mack Schwedhelm
Schon nach dem Studium war ich mir sicher, dass ich später als Anwalt tätig sein möchte. Als ich mich im April 2010 auf den Weg zum Bewerbertag „Jurday“ in Berlin machte, hatte ich allerdings nicht zwingend erwartet, dort tatsächlich meinen späteren Arbeitgeber kennenzulernen. Doch schon der erste Kontakt, den ich mit der Kanzlei und den heutigen Kollegen knüpfte, hinterließ bei mir einen bleibenden Eindruck. Obwohl mein Einstieg ins Berufsleben aufgrund des anstehenden Referendariats noch einige Zeit auf sich warten lassen musste, riss der Kontakt nicht mehr ab. Ende 2011 folgte die Einladung von Streck Mack Schwedhelm, meine Referendarstation im Kölner Büro zu absolvieren. Eine Woche später saß ich im Zug auf dem Rückweg vom Bewerbungsgespräch: Der positive erste Eindruck hatte sich bestätigt. Nach Abschluss der dreimonatigen Anwaltsstage stand für mich fest: Hier möchte ich bleiben! Ein Wechsel kam für mich nicht mehr in Betracht – mit einer Ausnahme: Vom Referendarszimmer in ein Anwaltsbüro.
Haben Sie Interesse an einer eigenen Karriere bei Streck Mack Schwedhelm?
> Karriere