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Dr. Torben Gravenhorst
Associate seit:
2021
Rechtsanwalt seit:
2019
Geburtsjahr:
1991
Studium:
Greifswald und Lübeck (Referendariat)
Sonstiges:
Dissertation im Gerichtsverfassungsrecht
Kompetenzen
Veröffentlichungen von Herrn Dr. Gravenhorst:
- Die Änderung der Geschäftsverteilung - Eine (straf-)gerichtsverfassungsrechtliche Untersuchung zur Auslegung des
- Neues zu Grundstücksübertragungen an Minderjährige
- Steuerbegünstigte Übertragung von Betrieben und Betriebsgrundstücken – zugleich Anmerkung zu FG München Urt. v. 14.6.2023 – 4 K 1481/22
- Der Verkauf eines Erbanteils mit Immobilienvermögen – zugleich Anmerkung zu BFH v. 26.9.2023 - IX R 13/22
- Ertragsteuerliche Folgen eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei Anteilsübertragung (§ 17 EStG) – zugleich Anmerkung zu FG Niedersachsen Urt. v. 5.1.2023 – 9 K 162/21
- § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG im Steuerstreit
- Vor- und Nacherbschaft sowie Beteiligungsmöglichkeit des Testamentsvollstreckers im Steuerverfahren – zugleich Anmerkung zu BFH Beschl. v. 28.6.2023 – II B 79/22
- Terminsgebühr bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen außerhalb eines Gerichtstermins
- Einkünftezurechnung bei Übertragungen von Aktien unter Nießbrauchsvorbehalt
- Zur Frage des Zeitpunkts des Eintritts einer Ergänzungsschöffin – Anmerkung zu BGH HRRS 2023 Nr. 650
- Fiktive Terminsgebühr bei Beendigung eines Klageverfahrens durch übereinstimmende Erledigungserklärungen
- Unwissenheit schützt nicht vor Inanspruchnahme - Verschärfung der Rechtsprechung zur Kontoleihe
- Minderjährige in der Unternehmensnachfolge – Zivilrechtliche Grundlagen unter Berücksichtigung der Neuregelungen zum 1.1.2023
- Bewertung der Einlage einer GmbH-Beteiligung bei Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto
- Offenbare Unrichtigkeit des Einlagekontos nach § 129 AO auch bei fehlender Erkennbarkeit des zutreffenden Werts,
- Schenkungsteuerneutrale Rückabwicklung von Schenkungen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 1, 2 ErbStG (Teil II)
- Steuer(straf-)rechtliche Risiken der Kontenleihe
- Schenkungsteuerneutrale Rückabwicklung von Schenkungen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 1, 2 ErbStG (Teil I)
- Anmerkung zur Entscheidung des BGH, Beschluss vom 19.01.2021 (5 StR 401/20) - Zur Frage der Wahrnehmung der Dienstgeschäfte während des vorgeburtlichen Mutterschutzes
- Aktuelles zur Abfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG - Verfassungskonforme Auslegung und Verfassungswidrigkeit
- Drittanfechtungsrecht des Gesellschafters im Feststellungsverfahren der Gesellschaft (§ 27 KStG)
- Strafbefreiung durch „Teilselbstanzeigen“ und deren nachträgliche Korrektur?
Mein Weg zu Streck Mack Schwedhelm
Steuerrecht war mein Schwerpunkt an der Universität Greifswald. Nach Studium und Referendariat in Norddeutschland suchte ich eine Kanzlei, in der ich meine wissenschaftlichen Ambitionen mit der Arbeit an interessanten Fällen in der Praxis kombinieren konnte. Dies habe ich bei Streck Mack Schwedhelm gefunden: Ich wurde Steueranwalt.
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