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Besteuerung der Privatperson
Die Beratung und Vertretung von natürlichen Personen bei ertragsteuerlichen Fragestellungen beginnt mit der Prüfung der Steuerpflicht in Deutschland (unbeschränkt oder beschränkt) und erstreckt sich über sämtliche Einkunftsarten. Unsere Beratung umfasst auch in diesem Bereich sowohl die streitige Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung in Betriebsprüfungen oder Rechtsbehelfsverfahren als auch die gestaltende Beratung zur Optimierung der individuellen steuerrechtlichen Verhältnisse.
Steuerpflicht, Wegzug und Zuzug
- Bei wirtschaftlich relevanten Sachverhalten im internationalen Kontext klären wir, ob diese im Inland überhaupt steuerrechtliche Konsequenzen auslösen und wenn ja, in welchem Umfang Deutschland das Besteuerungsrecht zusteht.
- Der Zuzug und insbesondere der Wegzug nach bzw. aus Deutschland hat erhebliche steuerrechtliche Konsequenzen, sodass sowohl Zuzug als auch Wegzug aus steuerrechtlicher Sicht vorbereitet und begleitet werden müssen.
Steuerrechtliche Fragestellungen in den sieben Einkunftsarten
Bei den Gewinneinkunftsarten (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit/Freiberufler) kommt es regelmäßig zu Fragestellungen hinsichtlich der Abgrenzung von Privat- und Betriebsvermögen, der Problematik der ungewollten Aufdeckung stiller Reserven, der Umstrukturierung oder Übertragung der Einkunftsquelle.
- Die Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft sowie selbstständige Arbeit/Freiberufler sind von den Einkünften aus Gewerbebetrieb abzugrenzen. Sowohl im Rahmen der Steuerstreitberatung als auch im Rahmen der gestaltenden Beratung geht es regelmäßig um die Frage der Vermeidung der Gewerblichkeit.
- Die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitnehmerbesteuerung) werfen häufig Fragestellungen im Zusammenhang mit Bonuszahlungen, Mitarbeiterbeteiligungsmodellen, Entsendung ins Ausland sowie zB Tätigkeit über die Grenze auf. Ferner spielt in der Praxis die Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit eine große Rolle.
- Bei der Immobilienbesteuerung beraten wir zu Fragestellungen wie zB Grunderwerbsteuer bei Veräußerung/Erwerb, Spekulationsgewinne durch Veräußerung von Immobilien, gewerblicher Grundstückshandel sowie die Überführung von Immobilien vom Betriebsvermögen in Privatvermögen oder umgekehrt.
- Auch bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geht es häufig um die Frage der Abgrenzung zur Gewerblichkeit. Bei der Geltendmachung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung stellt sich die Frage der Liebhaberei.
- Gesellschafter:innen von Kapitalgesellschaften beraten wir im Rahmen der Veräußerung der Kapitalgesellschaftsanteile sowie bzgl. der Fragen der laufenden Besteuerung bei Dividendenbezug, Gesellschafterdarlehen und der Frage, ob sich die Beteiligung im Privat- oder einem Betriebsvermögen befindet. Werden Wirtschaftsgüter an die Kapitalgesellschaft überlassen, wie zB das Betriebsgelände, stellt sich die Frage der Betriebsaufspaltung. Im mittelständischen Bereich ist das Problem der Betriebsaufspaltung eines der zentralen steuerrechtlichen Probleme in der Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung. Die Beratung erfolgt zur Vermeidung einer Betriebsaufspaltung und insbesondere zur Vermeidung einer nicht beabsichtigten Auflösung einer Betriebsaufspaltung. Bei Auskehrungen aus der Gesellschaft an die Gesellschafter stellt sich die Frage der Qualifikation als Dividende, verdeckte Gewinnausschüttung oder Auskehrung aus dem Einlagekonto.
- Geschäftsführer:innen von Kapitalgesellschaften beraten wir im Zusammenhang mit der Gestaltung des Geschäftsführungsvertrags im Hinblick auf sämtliche Vergütungsmodelle. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern stellt sich zudem die Frage der Sozialversicherungspflicht und insbesondere auch der verdeckten Gewinnausschüttung.
- Bei den Spekulationsgeschäften stehen nicht nur Grundstücke, sondern auch andere Wirtschaftsgüter wie zB Krypto-Währungen im Fokus der Finanzverwaltung. Hier beraten wir zur zutreffenden Erklärung und auch Nacherklärung entsprechender Gewinne. Gleiches gilt für Fremdwährungsgewinne.
- Natürliche Personen, die an einer Personengesellschaft beteiligt sind, haben regelmäßig Beratungsbedarf bzgl. der Kapitalkonten-Struktur, der Abgrenzung von Privatvermögen und Sonderbetriebsvermögen, der Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Privatvermögen und Gesamthandsvermögen sowie auch diesbezüglich der Abgrenzung zur Gewerblichkeit. Insbesondere die unbeabsichtigte Entnahme von Wirtschaftsgütern aus dem (nicht erkannten) Sonderbetriebsvermögen birgt erhebliche Risiken, zu deren Vermeidung wir beraten.
Kompetenzteam für Besteuerung der Privatperson:
Unsere Kompetenzfelder
- Besteuerung der Privatperson
- Besteuerung von Einzelunternehmern und Freiberuflern
- Besteuerung der Personengesellschaft
- Besteuerung der Körperschaft
- Unternehmensumwandlung
- Insolvenzsteuerrecht
- NPO / Stiftungen / öffentliche Hand
- Umsatzsteuer
- Internationales Steuerrecht
- Interne Ermittlungen
- Wirtschaftsstrafrecht
- Compliance
- Erbschaft- und Schenkungsteuer / Nachfolge
- Besondere Verkehr- / Verbrauchsteuern
- Zoll
- Lohnsteuer / Sozialversicherungsrecht
- Gesellschaftsrecht / M & A
- Beraterhaftung
- Besteuerung von Immobilien