Be­steu­erung der Per­so­nen­ge­sell­schaft

Das Steuerrecht der Personengesellschaft ist komplex und daher besonders fehleranfällig. Sowohl in der Gestaltungs- als auch in der Abwehrberatung gegenüber den Finanzämtern und Strafverfolgungsbehörden begleiten wir unsere Mandant:innen bei allen Fragen, die sich bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften ergeben können. Dies umfasst verfahrens- und steuerstrafrechtliche Probleme ebenso wie zB ertrag-, grunderwerb- oder umsatzsteuerliche Fragestellungen. Bei Umstrukturierungen wie zB der Gründung oder Auflösung von Personengesellschaften, dem Erwerb oder der Übertragung von Beteiligungen und der Aufnahme oder dem Ausscheiden von Gesellschaftern beraten wir darüber hinaus zu den damit verbundenen zivilrechtlichen Fragestellungen.

In zahlreichen Veröffentlichungen und Vortragsveranstaltungen beschäftigen wir uns mit den steuerlichen Besonderheiten der Personengesellschaften. In Bezug auf deren Umstrukturierung zählt der „Schwedhelm“ seit Jahren zu den Standardwerken in der Fachliteratur (Schwedhelm, Die Unternehmensumwandlung, Otto Schmidt-Verlag).

Un­se­re Kom­pe­tenz­fel­der

  • Besteuerung der Privatperson 
  • Besteuerung von Einzelunternehmern und Freiberuflern 
  • Besteuerung der Personengesellschaft 
  • Besteuerung der Körperschaft 
  • Unternehmensumwandlung 
  • Insolvenzsteuerrecht 
  • NPO / Stiftungen / öffentliche Hand 
  • Umsatzsteuer 
  • Internationales Steuerrecht 
  • Interne Ermittlungen 
  • Wirtschaftsstrafrecht 
  • Compliance 
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer / Nachfolge 
  • Besondere Verkehr- / Verbrauchsteuern 
  • Zoll 
  • Lohnsteuer / Sozialversicherungsrecht 
  • Gesellschaftsrecht / M & A 
  • Beraterhaftung 
  • Besteuerung von Immobilien