Dr. Alexander Ruske
Partner seit:
2024
Counsel seit:
2019
Senior Associate seit:
2015
Associate seit:
2010
Rechtsanwalt seit:
2010
Geburtsjahr:
1981
Familienstand:
Verheiratet, zwei Kinder
Studium:
Potsdam und Berlin
Dissertation im Strafrecht
Sonstiges:
- 2008 bis 2009 tätig im Bereich „Banking and Finance”
Kompetenzen
Veröffentlichungen von Herrn Dr. Ruske:
- Neue Entwicklungen zur umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft des Aufsichtsrats einer AG
- Verdeckte Gewinnausschüttungen an einen Minderheitsaktionär
- BFH-Entscheidung zur Umsatzbesteuerung eines „räuberischen“ Aktionärs
- Keine steuerpflichtige Sachausschüttung durch Zuteilung von Aktien im Rahmen eines „Spin-off"
- BFH-Entscheidung zur Umsatzbesteuerung eines „räuberischen" Aktionärs - BFH vom 23.3.2021 XI B 69/20, nV.
- Zur verdeckten Gewinnausschüttung bei der AG
- Die Vereinnahmung einer "Break Fee" durch Aktionäre unterliegt nicht der Einkommensteuer
- Zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Tätigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern
- Zeitschriftenübersicht im Steuerstrafrecht
- Zur steuerlichen Behandlung der Überlassung von Aktienoptionsrechten an Arbeitnehmer
- Honorarstreit in Selbstanzeigemandaten, - ist Ihre Vergütung gerichtsfest?
- Versuchte Steuerhinterziehung und das Vollständigkeitsgebot des § 371 AO
- Zum Ausschluss des Zeugenbeistands
- Update zur Selbstanzeigenberatung - hier ausländische Kapitalanlagen
- Erste Stellungnahme des BFH zum Zeitreihenvergleich - Zum Urteil des BFH vom 25.3.2015 XR 20/13
- Aktuelle Übersicht zur Besteuerung von Investmentfondserträgen bei den Privatanlegern
- Zur Feststellungsverjährung für Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften
Mein Weg zu Streck Mack Schwedhelm
Ich hatte mich während des Studiums zwar mit dem Steuerstrafrecht, nicht aber vertieft mit dem Steuerrecht befasst. Vor allem das Unbekannte hat mich interessiert und zu einer Bewerbung bei der Kanzlei Streck Mack Schwedhelm veranlasst. Nachdem ich in den Bewerbungsgesprächen die Kolleginnen und Kollegen kennengelernt hatte, stand meine Entscheidung für die Kanzlei schnell fest. Überzeugt haben mich insbesondere die Leidenschaft und der Enthusiasmus, mit denen hier der Beruf des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin ausgeübt wird.
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