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Erbschaft- und Schenkungsteuer / Nachfolge
Mehr als 30 Jahre Erfahrung und Vertrauen
Die steuerliche Beratung und Vertretung in der Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung in der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die (vorweggenommene) Nachfolgeplanung und deren Umsetzung stellen seit jeher einen Beratungsschwerpunkt von STRECK MACK SCHWEDHELM dar. Auf beiden Gebieten verfügen wir über mehr als 30 Jahren Erfahrung und Vertrauen der Mandanten.
I. Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung in Erbschaft- und Schenkungsteuer
Wir beraten und vertreten Sie betreffend Erbschaft- und Schenkungsteuer in jeder Situation der Auseinandersetzung mit den Finanzbehörden. Dies beginnt mit der Anzeige der Schenkung oder des Erwerbs von Todes wegen und führt über das Anhörungs- und Veranlagungsverfahren vor den zentralen und spezialisierten Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzämter bis zum Einspruchsverfahren. Auch im sich ggf. anschließenden Klageverfahren vor den Spezialsenaten der Finanzgerichte sowie im Beschwerde- und Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof vertreten wir Sie. Wir sind eine der wenigen Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland, die vor dem für Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht zuständigen II. Senat des Bundesfinanzhofs eine Vielzahl der dort anhängigen Revisionsverfahren (erfolgreich) verantworten.
Mandanten und Mandantinnen schätzen hierbei nicht nur unsere Tätigkeit als Prozessanwälte, sondern insbesondere das Zusammenspiel mit unserer materiell-rechtlichen Expertise im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Diese Symbiose ermöglicht uns auch, zu jedem Prozessstatus die Durchsetzung solcher (komplexer) Steuergestaltungen im Rechtsstreit mit dem Finanzamt durchzusetzen, die wir selbst nicht konzipiert haben.
Abrunden können wir das Beratungsspektrum im Rechtsstreit mit der Finanzverwaltung durch unsere steuerstrafrechtliche Expertise. Sie wird vornehmlich bei der Übertragung verschwiegenen Vermögens, jedoch zunehmend auch bei schenkungsteuerlichen Optimierungsmodellen relevant.
II. Heilungsberatung
Führt der Steuerstreit um den Schenkung- oder Erbschaftsteuerbescheid (voraussichtlich) nicht zum Erfolg, zeigen wir etwaige Heilungsmöglichkeiten auf. Dies betrifft zB die steuerneutrale Rückabwicklung von Schenkungen inklusive des Wechsels des Güterstands sowie die Reinvestitionen bei der Steuerverschonung von Betriebsvermögen.
III. Nachfolgeberatung in der Gestaltung
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Gestaltung von Erbgängen und Schenkungen. Zentraler Punkt sind hier die Vermögensnachfolge und der Vermögensschutz.
1. Familiär, wirtschaftlich und zivilrechtlich
Familiäre und wirtschaftliche Überlegungen stehen bei uns im Fokus der Vermögensnachfolge und des Vermögensschutzes. Die Strukturierung und Übertragung des Vermögens sollte stets im Einklang mit der Familienstrategie und den Werten einer Familie stehen und nach Möglichkeit den Streit innerhalb der Familie zu vermeiden suchen.
Der Schutz von Familienvermögen kann sich gegen Dritte, aber auch gegen die Familie selbst richten – wie etwa die Vermeidung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen, um den Zusammenhalt des Vermögens zu stärken.
Um dies zu bewerkstelligen, gehört zur Tätigkeit unseres Teams insbesondere die zivilrechtliche Beratung. Wir betreuen und gestalten zB bei der Errichtung von Testamenten, Erbverträgen, Pflichtteilsverzichtsverträgen sowie bei der vorweggenommenen Erbfolge durch Unternehmensübertragungen, Grundstücks- und Geldschenkungen, Familienstiftungen und Familienunternehmen. Als Berater für Berater unterstützen wir auch Testamentsvollstrecker.
2. Steuerlich
Nur wenn eine Gestaltung zu familiär und wirtschaftlich sinnvollen Ergebnissen führt, justieren wir die Räder des Steuerrechts. Hier bieten wir die Fülle des legalen Werkzeugkastens des Erbschafts- und Schenkungsteuerrechts. Neben den Steuergestaltungsmodellen stehen hier im Vordergrund die Steuerverschonung für Betriebsvermögen, die Ausnutzung von (persönlichen) Freibeträgen und Steuerprogressionen auch durch Kettenschenkungen, die Übertragung des Familienheims und der Wechsel des Güterstands.
Zu einer guten steuerlichen Beratung anlässlich der Nachfolge zählen neben der Optimierung der Erbschaftsteuerbelastung die Berücksichtigung weiterer steuerlicher Aspekte, zB die Besteuerung des Einkommens, das internationale Steuerrecht und die Grunderwerbsteuer. Auch dies bieten wir aus einer Hand.
Rechtssicherheit der Gestaltung ist ein wichtiges Gut für den Mandanten. Dort, wo Gestaltungsmodelle nicht durch die Rechtsprechung abgesichert sind, bieten wir den Weg über die Einholung einer verbindlichen Auskunft des Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzamts und, wenn erforderlich, des Ertragsteuerfinanzamts an.
3. Vertrauen
Nachfolgeberatung und -gestaltung greifen wie kaum eine andere (steuerliche) Tätigkeit in die privatesten Bereiche des Mandanten ein. Nur wenn Sie als Mandant dem Berater vertrauen, sich ihm öffnen, kann er Konzepte und Optionen nach Ihren Vorstellungen entwerfen und umsetzen. Wir suchen den persönlichen Kontakt, bieten Ihnen durch den für Sie verantwortlichen Partner langjährige Erfahrung und eine individuelle Beratung. Die Mandanten vertrauen unserer Kompetenz.
VI. Beratungspersönlichkeiten, Publikationen, Vorträge
Unsere Berater publizieren kontinuierlich in Fachzeitschriften (zB ErbR, ErbStB, Zerb, DStR, BB, Stbg., DB und FR) sowie überregionalen Medien (zB Focus, Wirtschaftswoche, FAZ) zu steuerlichen und erbrechtlichen Themen. Außerdem sind sie als Vortragende gefragt (z.B. bei Steuerberaterverbänden, Euroforum, Otto Schmidt Verlag, Beck Verlag, DAA, DA). Als Veranstaltungsleiter und Referenten renommierter Fachtagungen, beispielsweise beim Otto-Schmidt-Verlag, bei der ErbR-Tagung, dem Deutschen Erbrechtstag, sowie in leitenden Positionen verschiedener Gremien, zB im Deutschen Anwaltverein, tauschen wir uns mit Experten aus der Berater- und Richterschaft sowie der Finanzverwaltung stetig aus. Herr Dr. Klaus Olbing, Herr Dr. Heinz-Willi Kamps und Herr Dr. Jens Stenert, die die Nachfolgeplanung auf Partnereben verantworten, zählen in der Branche und einschlägigen Rankings zu den führenden Beratern im Steuer- und Erbrecht.
Kompetenzteam für Erbschaft- und Schenkungsteuer / Nachfolge:
Unsere Kompetenzfelder
- Besteuerung der Privatperson
- Besteuerung von Einzelunternehmern und Freiberuflern
- Besteuerung der Personengesellschaft
- Besteuerung der Körperschaft
- Unternehmensumwandlung
- Insolvenzsteuerrecht
- NPO / Stiftungen / öffentliche Hand
- Umsatzsteuer
- Internationales Steuerrecht
- Interne Ermittlungen
- Wirtschaftsstrafrecht
- Compliance
- Erbschaft- und Schenkungsteuer / Nachfolge
- Besondere Verkehr- / Verbrauchsteuern
- Zoll
- Lohnsteuer / Sozialversicherungsrecht
- Gesellschaftsrecht / M & A
- Besteuerung von Immobilien










