Be­steu­erung von Ein­zel­un­ter­neh­mern und Frei­be­ruf­lern

Wir betreuen Einzelunternehmer:innen und Freiberufler:innen gesellschafts- und steuerrechtlich von der Gründung des Unternehmens bis zu dessen Beendigung oder Übertragung. Ferner beraten wir unsere Mandant:innen bei der Wahl der richtigen Rechtsform sowie der Umstrukturierung des Unternehmens. Zudem sind wir bei allen Fragen der laufenden Besteuerung behilflich (zB Art der Gewinnermittlung, Bilanzierungsfragen, Abgrenzung des Betriebsvermögens vom Privatvermögen, Qualifikation der Einkünfte, Umsatzsteuer, Fragen der Arbeitnehmerbesteuerung).

Freiberufler:innen unterstützen wir bei der Gründung oder dem Ausscheiden aus Sozietäten, Partnerschaftsgesellschaften und anderen Berufsausübungsgemeinschaften sowie bei der Eingehung von Kooperationen (zB Praxis- oder Kostengemeinschaften). Ferner beraten wir zu allen Spezialfragen, die sich bei freiberuflich Tätigen stellen (Gewerblichkeitsrisiken, Gewinnermittlung, Umsatzsteuerbefreiungen etc.).

Unternehmer:innen erwarten pragmatische Lösungen. Dies erfordert nicht nur umfassendes theoretisches Wissen, sondern auch das richtige Gespür für die Befindlichkeiten der Finanzbehörden. Für die Beratungstätigkeit ist unsere jahrzehntelange Erfahrung im Steuerstreit daher von großem Vorteil. Wir wissen, was geht – und was nicht geht.

Un­se­re Kom­pe­tenz­fel­der

  • Besteuerung der Privatperson 
  • Besteuerung von Einzelunternehmern und Freiberuflern 
  • Besteuerung der Personengesellschaft 
  • Besteuerung der Körperschaft 
  • Unternehmensumwandlung 
  • Insolvenzsteuerrecht 
  • NPO / Stiftungen / öffentliche Hand 
  • Umsatzsteuer 
  • Internationales Steuerrecht 
  • Interne Ermittlungen 
  • Wirtschaftsstrafrecht 
  • Compliance 
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer / Nachfolge 
  • Besondere Verkehr- / Verbrauchsteuern 
  • Zoll 
  • Lohnsteuer / Sozialversicherungsrecht 
  • Gesellschaftsrecht / M & A 
  • Beraterhaftung 
  • Besteuerung von Immobilien