Dr. Daniel Sommer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Steuerberater
Köln

Senior Associate seit:
2025

Rechtsanwalt seit:
2020

Steuerberater seit:
2023

Geburtsjahr:
1986

Studium:
Jena, Bonn und Münster

Familie:
Verheiratet, ein Kind

Sonstiges:
Dissertation im Insolvenzsteuerrecht

Kompe­tenzfelder

  • Insolvenzsteuerrecht  
  • Gesellschaftsrecht / M & A  
  • Besteuerung der Körperschaft  
  • Unternehmensumwandlung  
  • Termine
  • Veröffentlichungen
20.05.2026
Dr. Daniel Sommer
10 goldene Regeln des Honoraranspruchs

Termin: 20.5.2025

Beginn: 11:00 Uhr

Bemerkung zum Termin: Online-Veranstaltung

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21.05.2026
Dr. Daniel Sommer
Liquidation einer GmbH – Praktikerwissen kompakt

Termin: 21.5.2026

Beginn: 9:00 Uhr

Bemerkung zum Termin: Online

> zur Anmeldung 

 

Veröffentlichungen von Herrn Dr. Sommer:

  • GmbH 2 Go (Teil 30): Mitarbeiterbeteiligung durch Hurdle Shares,
    GmbHStB 2026, 21-24
  • Sanierungsertrag im Sonderbetriebsvermögen und Begriff der unternehmensbezogenen Sanierung bei einer Mitunternehmerschaft (Urteilsanmerkung)
    FD-InsR 2025, 821296
  • Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG: Grundsystem und Neuerungen durch den Entwurf des BMF-Schreibens
    AG 2025, 850-852
  • Beschränkten Nachhaftung des Schuldners für Umsatzsteuerschulden nach Einstellung des Insolvenzverfahrens gem. § 211 InsO (Urteilsanmerkung)
    FD-InsR 2025, 815869
  • Keine (analoge) Anwendung des § 55 Abs. 4 InsO: Ein Vorsteuerüberhang aus dem Insolvenzeröffnungsverfahren ist mit Umsatzsteuer aus vorinsolvenzlicher Zeit zu saldieren (Urteilsanmerkung)
    FD-InsR 2025, 806191
  • GrESt2Go #4: Erwerbsfiktionen durch Anteilsvereinigung und Anteilsübertragung (§ 1 Abs. 3 GrEStG)
    Der Betrieb, 2469-2471
  • GmbH 2 Go (Teil 27): Vororganschaftliche Mehr- oder Minderabführungen - Abgrenzungsfragen
    GmbH-StB 2025, 224-227
  • GmbH 2 Go (Teil 26): Organschaftliche Ausgleichszahlung an außenstehende Minderheitsgesellschafter
    GmbH-StB 2025, 147-149
  • GmbH 2 Go (Teil 25): Die Organschaft - Vorteile, Umsetzung, Risiken
    GmbH-StB 2025, 91-94
  • SteuerPrisma: BFH 09.08.2024 X B 94/23 - Anmerkung aus Beratersicht
    UBG 2025, 114-115
  • GmbH 2 Go (Teil 23): Wann sind Ausschüttungen insolvenzrechtlich anfechtbar? Grundsätze und Pflicht zur Früherkennung
    GmbH-StB 2024, 351-354
  • Krypto 2 Go (Teil 4): Krypto Assets im Betriebsvermögen
    EStB 2024, 336-338
  • GmbH 2 Go (Teil 22): Das kleine 1x1 der Holdingbeteiligung
    GmbH-StB 2024, 291-293
  • Die drohende Insolvenz des Mandanten – Ein Überblick zu Hinweispflichten, Haftungsrisiken und Honorarsicherung
    NWB Sanieren 2024, 205-207
  • Drei Jahre StaRUG: Steuerrechtliche Aspekte der vorinsolvenzlichen Sanierung
    AG 2024, 401-403
  • GmbH 2 Go (Teil 17): Beteiligungsmöglichkeiten in Fällen sperrfristbehafteter Geschäftsanteile
    GmbH-StB 2023, 356-359
  • Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Organhaftung: Gesetzliche Abführungspflichten im Widerspruch zur insolvenzrechtlichen Massesicherung im Vorfeld des Insolvenzverfahrens
    NWB Sanieren 2023, 260-266
  • GmbH 2 Go (Teil 15): Nießbrauch an GmbH-Anteilen
    GmbH-StB 2023, 220-222
  • Die Pflichtenkollision zwischen steuerlichen Abführungspflichten und insolvenzrechtlicher Massesicherungspflicht
    2022 (Diss.)
  • Anzeigepflichten für Steuergestaltungen – Sinnvoller Wettlauf der Gesetzgeber?
    ISR 2019, 75-84 (zusammen mit Prof. Dr. Stephan Eilers)

Mein Weg zu Streck Mack Schwedhelm

Nachdem ich die ersten Jahre als Rechtsanwalt in einer Großkanzlei in München interdisziplinär im Zivil-, Insolvenz- und Steuerrecht tätig war, zog es mich nach bestandenem Steuerberaterexamen wieder in eine stärker steuerlich ausgerichtete Tätigkeit.

Durch zahlreiche Veröffentlichungen und die Zehnt-Akademie war ich bereits seit meinem steuerrechtlichen Schwerpunktstudium regelmäßig auf SMS aufmerksam geworden.

Da ich Herrn Peters bereits während meines Referendariats bei der Staatsanwalt Bonn als Ausbilder kennengelernt hatte, war der Kontakt schnell hergestellt.

Auch bei meinem ersten persönlichen Treffen in der Kanzlei gab es viele Überschneidungen, so dass einem schnellen Wechsel und einer Rückkehr in meine alte Wahlheimat am Rhein nichts im Wege stand.

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