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Dr. Sebastian Peters
Partner seit:
2021
Staatsanwalt von:
2007- 2020
Rechtsanwalt seit:
2006
Geburtsjahr:
1978
Familienstand:
Verheiratet, zwei Kinder
Studium:
Bonn, Köln
Dissertation zum Thema Steuerhinterziehung
Sonstiges:
- Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln (Steuerstrafrecht)
- Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
- Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)
- Fachseminare von Fürstenberg Lehrgangsfolge zum zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
- Fachlicher Leiter des Lehrgangs „Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)
Kompetenzen
Veröffentlichungen von Herrn Dr. Peters:
- Anmerkung zum Urteil des BFH vom 31.1.2024 X R 7/22
- Der Steuerberater im Spannungsfeld zwischen Mitwirkung als Zeuge im Ermittlungsverfahren und eigener Beschuldigtenstellung
- Kein Vermögensarrest bei bereit ergangenen Steuerbescheiden und ausreichend vorhandenem Vermögen
- Gold und Silber lieb ich sehr – Zum Erfordernis der Prägung bei Anlagegold
- Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 14.6.2023 – 1 StR 304/22, wistra 2023, 421ff. zum Begriff der Bande im Steuerstrafrecht
- Rechtsschutz bei der Beschlagnahme nach Bargeldaufgriffen
- Geltung von Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz für leitende Angestellte – Zum BMF-Schreiben vom 25.4.2023 IV B 2 – S 1301-CHE/21/10018:001
- Die Steuerhinterziehung als Blankettstraftatbestand – Zugleich Anmerkung zum Urteil des BGH vom 6.9.2022 1 StR 389/21 (Hinterziehung von Anti-Dumping Zöllen)
- Alles oder nichts? – Zum Ort der Geschäftsleitung und möglichen steuer(strafrecht)lichen Folgen
- Keine vollendete Steuerhinterziehung, wenn pflichtwidrig keine Steuererklärung abgegeben wird, dem Finanzamt aber alle erforderlichen Informationen in Form elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen vorliegen? – Zum Urteil des FG Münster vom 24.6.2022, 4 K
- Endlich Klarheit im Normenwirrwarr? Anmerkung zum Merkblatt des BMF zur internationalen Rechtshilfe in Steuerstrafsachen vom 15.6.2022
- Steuer(straf-)rechtliche Risiken der Kontenleihe
- Zur Anfechtung der Prüfungsanordnung wegen sachlicher Unzuständigkeit,
- Keine Beihilfe des Steuerberaters im Rahmen elektronischer Umsatzsteuervoranmeldungen - Anmerkung zu BGH vom 17.6.2021,
- Anmerkung zu BGH vom 28.7.2021 – 1 StR 519/20 (Cum-Ex)
- Richtiges Verhalten bei Durchsuchung und Beschlagnahme in der Beraterkanzlei
- Von der Pflicht zur Aktualisierung und Korrektur abweichender Rechtsansichten
- Beweisverwertungsverbot bei unzulänglicher Begründung ermittlungsrichterlicher Beschlüsse zugleich Anmerkung zu LG Paderborn vom 12.7.2021 – 02 KLs 6 Js 44/19 – 3/19
- Untreue und öffentliche Daseinsvorsorge
- Cum/Ex-Geschäfte als gewerbsmäßiger Bandenbetrug - verliert der Rechtsstaat jetzt die Nerven?
- Wirksame Entbindung von der Schweigepflicht durch den Insolvenzverwalter? - Zugleich Besprechung der "Wirecard"-Entscheidungen des BGH vom 27.1.2021
- Ist die Nichtherausgabe der Handakte des Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers an den Auftraggeber eine Straftat?
- Rechtmäßigkeit und Reichweite des länderübergreifenden Datenabrufs nach § 88b AO
- Mord und Steuerhinterziehung verjähren nicht
- Schaumburg/Peters, Internationales Steuerstrafrecht,
- Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung,
- Kohlmann Steuerstrafrecht, Kommentar, §§ 370 (Verrechnungspreise),
- Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, Steuerhinterziehung § 370 AO
- Betrug und Steuerhinterziehung trotz Erklärung wahrer Tatsachen 2010
- Schaumburg/Peters, Internationales Steuerstrafrecht, 916, S., Otto Schmidt Verlag (Neuauflage in 2020)
- Der Tatbestand des § 238 StGB (Nachstellung) in der staatsanwaltlichen Praxis
- § 81a StPO als Ermächtigungsgrundlage für längerfristige freiheitsentziehende Maßnahmen?, StRR 2010, S. 213-215
- Steuerhinterziehung durch unangemessene Verrechnungspreise? Zusammen mit Pflaum
- Die Entbindung von der Schweigepflicht durch Insolvenzverwalter bei Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und gemischten Sozietäten, zusammen mit Klingberg
- Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe, zugleich Anmerkung zu BGH v. 7.12.2012 -
- Hospitality und Strafrecht, oder „Bitte nicht (An)füttern",
- Steuerhinterziehung trotz Erklärung wahrer Tatsachen
- Immer häufiger Untersuchungshaft bei § 370 AO/Teil 1,
- Immer häufiger Untersuchungshaft bei § 370 AO/Teil 2, ZWH 2014, 48-52
- Neurologische Punkte des Entwurfs zum Gesetz eines Unternehmensstrafrechts - Aktuelles zum Stand der Dinge, zusammen mit Hammes
- Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Einkünften aus Prostitution,
- Steuerliche Pflichten und strafrechtliche Risiken bei der Einschaltung ausländischer Basisgesellschaften
- Das neue Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Nr. 6 AO (Verwendung von Drittstaatgesellschaften),
- Die endgültige Einstellung des Verfahrens nach § 154 StPO bei Einstellung des Bezugsverfahrens nach § 153a StPO
- Vermögensabschöpfung über den Tod hinaus, die Neuregelung der strafrechtlichen Haftung der Erben, Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisnehmer für das Verhalten des Erblassers, zusammen mit Bode,
- Erste Praxiserfahrungen nach der Neuregelung der Vermögensabschöpfung im Steuerstrafrecht,
- Die grenzüberschreitende Abschöpfung von Vermögenswerten im Steuerverfahren de lege lata und de lege ferenda, zusammen mit Bode,
- Die grenzüberschreitende Abschöpfung von Vermögenswerten im Steuerverfahren de lege lata und de lege ferenda, zusammen mit Bode,
- § 154 StPO bei Auslandssachverhalten
Mein Weg zu Streck Mack Schwedhelm
Unabhängigkeit war stets mein Ziel und so ganz hat mich die Anwaltschaft und die damit verbundene Freiheit und Selbständigkeit nie losgelassen. Von daher entschloss ich mich, nach 13 Jahren als Staatsanwalt, davon 11 Jahre im Bereich Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, ungeachtet der Turbulenzen des Jahres 2020 eine neue Herausforderung zu wagen und wieder auf die andere Seite der Macht zu wechseln.
Die Frage, wer einen Staatsanwalt mit all seinen Ecken und Kanten im besten Alter noch nimmt, war schnell beantwortet, zumal mir ein Teil der Partner von gemeinsamen Fällen und Vortragsveranstaltungen mit anschließender Diskussion bis in die Morgenstunden bekannt war.
Da für mich nur eine gelebte Partnerschaft mit persönlicher Note in Betracht kam, ich die fachliche Expertise und das Auftreten von Streck Mack Schwedhelm immer sehr geschätzt habe und das Bauchgefühl von Anfang an stimmte, fiel die Entscheidung nicht schwer.
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