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Dr. Oliver Cremers
Associate seit:
2023
Rechtsanwalt seit:
2023
Geburtsjahr:
1990
Familienstand:
Verheiratet, ein Kind
Studium:
Bonn und Madrid
Sonstiges:
- Dissertation im Steuerrecht mit Bezügen zur allgemeinen Rechtsordnung, ausgezeichnet mit dem W. Rainer Walz-Preis 2021 des Instituts für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen der Bucerius Law School und dem Förderpreis 2023 der Esche Schümann Commichau Stiftung
- 2017 bis 2022 wissenschaftlicher Mitarbeiter und Referendar in unserer Kanzlei
Kompetenzen
Veröffentlichungen von Herrn Dr. Cremers:
- Die gemeinnützige GmbH – Vorteile, Risiken und GestaltungsmöglichkeitenGmbH-StB 2024, 223-226
- Kein „doppeltes Satzungserfordernis“ bei gemeinnützigen Kooperationen nach § 57 Abs. 3 AODB 2023, 2984-2985
- Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer Komplementär-GmbH bei fehlender Beteiligung am Gesellschaftsvermögen einer nicht gewerblich geprägten GmbH & Co. KG (BFH, Urt. v. 20.4.2023 – III R 53/20)BB 2023, 2402-2403
- Verlust der erweiterten Gewerbesteuerkürzung – Steuerprobleme bei Wohltätigkeitsveranstaltungen (BFH, Urt. v. 15.6.2023 – IV R 6/20)DB 2023, 2023-2024
- Das neue Stiftungsrecht – Ein Überblick für die steuerliche BeratungspraxisDStR 2023, 1667-1671
- Steuerliche Gemeinnützigkeit und allgemeine RechtsordnungnpoR 2023, 126-128
- Steuerliche Gemeinnützigkeit und allgemeine Rechtsordnung, Band 24 Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden,2022 (Diss.)
- Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (BFH, Urt. v. 28.11.2019 – III R 34/17)Ubg 2020, 304-306 (gemeinsam mit Anja Schüller)
- OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.4.2019 – 11 W 59/18 (Wx): Unzulässigkeit des Rechtsform- und Haftungszusatzes „gUG (haftungsbeschränkt)“ in der Firma einer gemeinnützigen UnternehmergesellschaftnpoR 2020, 34-36
- Keine erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Beteiligung an einer grundstücksverwaltenden, gewerblich geprägten PersonengesellschaftUbg 2019, 664-670
- Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer grundbesitzverwaltenden Kapitalgesellschaft bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen (BFH, Urt. v. 11.4.2019 – III R 36/15)Ubg 2019, 594-599
- Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG (BFH, Beschl. v. 25.9.2018 – GrS 2/16)FR 2019, 443-445
- Auskunftsersuchen an „Airbnb“: Sind Selbstanzeigen noch möglich?DB 2018, 1824-1829
Mein Weg zu Streck Mack Schwedhelm
Begann im November 2017 als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Nachdem ich zuvor bei einer internationalen Großkanzlei im Bereich M&A/Corporate tätig war, reizte mich aber vor allem – ua. aufgrund meines steuerlichen Schwerpunkts im Studium – eine Tätigkeit im Steuerrecht. Dabei wollte ich in der Praxis insbesondere die Arbeit eines forensisch tätigen Steueranwalts kennenlernen, gleichzeitig aber auch wissenschaftlich und steuergestaltend arbeiten. Die Wahl fiel daher schnell auf Streck Mack Schwedhelm.
Neben der Arbeit an meiner Dissertation blieb ich vier Jahre lang wissenschaftlicher Mitarbeiter und schloss unmittelbar daran noch meine zehnmonatige Anwaltsstation im Referendariat an. Noch vor Beginn meines Referendariats im Jahr 2021 wurde mir von meinem Mentor, Herrn Dr. Alvermann, ein Arbeitsvertrag als Rechtsanwalt für das Jahr 2023 angeboten, den ich ohne zu zögern annahm. Da ich von dem Dreiklang aus Steuerstreitführung, Steuergestaltung und Steuerstrafrecht als Beratungsphilosophie überzeugt bin, mich die Arbeit als Steueranwalt – insbesondere im NPO-Bereich – reizt und ich die fachliche Expertise von Streck Mack Schwedhelm sehr schätze, stand die Entscheidung für mich sofort fest. Abgerundet wird das Ganze für mich persönlich noch durch eine echte gelebte Kollegialität. Was will man mehr?
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