Besteuerung der Körperschaft

Auch im Bereich der Besteuerung der Kapitalgesellschaft zeichnet uns die umfangreiche Erfahrung bedeutender Streitverfahren und Gestaltungen im Bereich des Körperschaftsteuerrechts aus. Aufgrund von zahlreichen Veröffentlichungen in namenhaften Fachzeitschriften sowie des von uns bestrittenen Standardkommentars „Streck KStG“, der im C.H. Beck Verlag unter Herausgeberschaft von Prof. Dr. Burkhard Binnewies erscheint, bewegen wir uns fachlich auf höchstem und aktuellem Niveau. Ebenso wie bei den natürlichen Personen ist bei den Kapitalgesellschaften zunächst die Frage zu stellen, ob diese der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Dabei spielt in der Praxis der Streit um den Ort der Geschäftsleitung eine bedeutende steuerrechtlich und auch steuerstrafrechtlich relevante Rolle.

Zuzug und Wegzug

Sowohl der Wegzug als auch der Zuzug einer Kapitalgesellschaft nach Deutschland oder aus Deutschland ins Ausland zeigt bedeutende steuerrechtliche Konsequenzen. Hier beraten wir mit dem Ziel der Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven in den Wirtschaftsgütern der Körperschaft.

Gestaltung des Gesellschaftsvertrags aus steuerrechtlicher Sicht

Bei der Gestaltung der Gesellschaftsverträge von Kapitalgesellschaften deutschen Rechts wird der Fokus häufig auf das Zivilrecht gelegt. Bereits im Rahmen der Gründung einer Kapitalgesellschaft deutschen Rechts sollte die Satzung auch aus steuerrechtlicher Sicht geprüft und gestaltet werden. Spätere steuerrechtliche Probleme (Betriebsaufspaltung, verdeckte Gewinnausschüttungen, Wegfall des Verlustvortrags, Schenkungsteuer bei inkongruenten Einlagen, inkongruente Gewinnverwendung und inkongruente Ausschüttung) lassen sich bei steuerrechtlich optimierter Gestaltung der Satzung vermeiden bzw. abmildern.

Laufende Besteuerung

Im Rahmen der laufenden Besteuerung der Körperschaft beraten wir sowohl in Form der streitigen Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung als auch in Form der gestaltenden Beratung. Häufig geht es um die Fragestellungen der verdeckten Gewinnausschüttung, der Freistellung von Veräußerungsgewinnen und Dividenden auf der Ebene der Kapitalgesellschaft, der Anerkennung einer ertragsteuerlichen Organschaft, des Kapitalertragsteuereinbehalts bei Abgrenzung von Ausschüttung und Auskehrung aus dem Einlagekonto, des Verlustwegfalls nach § 8c KStG, der steuerrechtlichen Behandlung der Liquidation.

Umstrukturierung

Regelmäßig beraten wir auch zur Umstrukturierung in die Kapitalgesellschaft (Einbringung von Einzelunternehmen, Mitunternehmeranteilen, Teilbetrieben, Anteilen an Kapitalgesellschaften/Anteilstausch) als auch aus der Kapitalgesellschaft (Umstrukturierung in Personengesellschaft oder Einzelunternehmen). Hier bedarf es der sorgfältigen Vertragsgestaltung zur Vermeidung der Aufdeckung von stillen Reserven.

Un­se­re Kom­pe­tenz­fel­der

  • Besteuerung der Privatperson
     
  • Besteuerung von Einzelunternehmern und Freiberuflern
     
  • Besteuerung der Personengesellschaft
     
  • Besteuerung der Körperschaft
     
  • Unternehmensumwandlung
     
  • Insolvenzsteuerrecht
     
  • NPO / Stiftungen / öffentliche Hand
     
  • Umsatzsteuer
     
  • Internationales Steuerrecht
     
  • Interne Ermittlungen
     
  • Wirtschaftsstrafrecht
     
  • Compliance
     
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer / Nachfolge
     
  • Besondere Verkehr- / Verbrauchsteuern
     
  • Zoll
     
  • Lohnsteuer / Sozialversicherungsrecht
     
  • Gesellschaftsrecht / M & A
     
  • Besteuerung von Immobilien