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Interne Ermittlungen
Unternehmen werden nicht selten Opfer von Straftaten, oder es werden Straftaten aus dem Unternehmen heraus begangen. In beiden Fällen besteht für das Unternehmen akuter Handlungsbedarf. Der Sachverhalt ist aufzuklären, Mitarbeiter sind womöglich freizustellen, Kündigungen sind ggf. vorzubereiten und das Erscheinen der Ermittlungsbehörden zur Aufklärung der Straftaten sollte vermieden werden.
Die Anlässe für eine interne Ermittlung können dabei vielfältig sein. Seien es zunächst für sich genommen unauffällige Buchungsfehler, ungewöhnliche Zahlungen oder bereits konkrete Hinweise über hauseigene Whistleblower-Systeme.
Scope of Investigation – Was ist zu tun?
Wir begleiten Sie sowohl bei der internen Aufarbeitung als auch bei der Ermittlung und Prüfung des Sachverhalts hinsichtlich begangener Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und ggf. bei der Erstattung einer Strafanzeige. Dabei arbeiten wir ggf. proaktiv mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen und senken so das Risiko für Ihr Unternehmen. So manche Durchsuchung lässt sich mittels einer Datenlieferungsvereinbarung abwenden.
Erforderlichenfalls führen wir Interviews mit involvierten Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen durch und werten den relevanten Datenbestand mit unseren Analysetools aus.
Gerne setzen wir die reformierten Regelungen zur Abschöpfung von Vermögenswerten im Strafverfahren gezielt zu Ihrem wirtschaftlichen Nutzen ein.
Für den Fall, dass außerordentliche Kündigungen ausgesprochen werden sollen oder Aufhebungsvereinbarungen zu schließen sind, arbeiten wir mit versierten Arbeitsrechtskanzleien zusammen.
Bestehen Unsicherheiten, ob es bereits zur Verwirklichung von Straftaten gekommen ist, prüfen wir auch dies objektiv und unabhängig, etwa ob gewählte steuerliche Gestaltungen (noch) tragfähig sind, bspw. ob eine ausländische Gesellschaft auch weiterhin eine steuerliche Abschirmwirkung entfaltet. Sodann erhalten Sie von uns eine fundierte Einschätzung, ob ein strafrechtlicher Anfangsverdacht zu bejahen ist oder nicht.
Im Bedarfsfalle stehen wir Ihnen selbstverständlich auch als Zeugenbeistand bei und begleiten das Unternehmen als Nebenbeteiligte in einem Strafverfahren bis in die Revisionsinstanz.
Wer einen Fehler nicht korrigiert, begeht einen zweiten – Was kommt danach?
Neben der reinen strafrechtlichen Aufarbeitung ergibt sich mitunter ein nachträglicher steuerrechtlicher Korrekturbedarf, zum Beispiel was die Behandlung der Abzugsfähigkeit so genannter Beraterverträge betrifft, die Kosten von Internal Investigations oder durch Straftaten verursachte Schäden, etwa im Bereich der Untreue, bei Diebstählen oder Schwarzproduktion durch Mitarbeiter.
Unsere steuerliche Spezialisierung trägt zudem dazu bei, Ihre Buchhaltung, Jahresabschlüsse oder Bilanzen erheblich schneller und zielführender auszuwerten.
Si vis Pacem – Wie können Sie sich zukünftig schützen?
Auf Wunsch erstellen wir für Sie ein strafrechtliches Risikomanagement und geben Verhaltensempfehlungen für den Fall gegen das Unternehmen gerichteter strafprozessualer Zwangsmaßnahmen.
Erfahrene Ermittler – Wer machts?
Unser Partner Dr. Dr. Norbert Mückl verfügt über eine langjährige Erfahrung bei der Aufarbeitung auch komplexer Sachverhalte und bei der Einführung von Compliance-System.
Dr. Sebastian Peters hat als ehemaliger Staatsanwalt eine breite Erfahrung in umfangreichen Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, insbesondere was die Koordinierung verschiedener Maßnahmen und die Vernehmung involvierter Personen betrifft.
Daneben verfügen wir über eine ausreichende Anzahl an Associates und weiteren fachlichen Mitarbeitern, um auch in zeitkritischen Verfahren schnell reagieren zu können. Erforderlichenfalls greifen wir auf externe IT-Dienstleister zurück, sollten Daten forensisch zu sichern sein.
Kompetenzteam für Interne Ermittlungen:
Unsere Kompetenzfelder
- Besteuerung der Privatperson
- Besteuerung von Einzelunternehmern und Freiberuflern
- Besteuerung der Personengesellschaft
- Besteuerung der Körperschaft
- Unternehmensumwandlung
- Insolvenzsteuerrecht
- NPO / Stiftungen / öffentliche Hand
- Umsatzsteuer
- Internationales Steuerrecht
- Interne Ermittlungen
- Wirtschaftsstrafrecht
- Compliance
- Erbschaft- und Schenkungsteuer / Nachfolge
- Besondere Verkehr- / Verbrauchsteuern
- Zoll
- Lohnsteuer / Sozialversicherungsrecht
- Gesellschaftsrecht / M & A
- Besteuerung von Immobilien