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Zoll
Das Fachgebiet befasst sich mit allen Abgaben, die an dem Warenverkehr zwischen der EU und dem „Rest der Welt“ anknüpfen. Der Schwerpunkt der Praxis liegt auf der Beratung und Vertretung von Mandant:innen im Zusammenhang mit Einfuhrabgaben, deren Prototyp der Zoll ist. Hinzukommen die kraft Verweisung anlässlich des Grenzübertritts erhobenen nationalen Abgaben (Einfuhrumsatzsteuer sowie besondere Verbrauchsteuern auf Waren wie Kaffee, Alkohol, Energieerzeugnisse ua.), deren wirtschaftliche Bedeutung das Zollvolumen bei weitem überschreitet. Wenngleich durch die Einbettung in globale und supranationale Strukturen von einer Vielzahl von Besonderheiten geprägt, bleibt das praxiserprobte steuerliche und steuerstrafrechtliche Know-How des Anwalts und der Anwältin unentbehrliches Rüstzeug für die optimale Lösung auch zollrechtlicher Fälle.
Strafrechtliche Verstöße im Bereich des Zollrechts kommen nicht nur als sog. Schmuggel vor, dh. in Form der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Hinterziehung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben. Es handelt sich vielmehr um ein für sich genommen spezielles Themenfeld im Bereich des Internationalen Steuerstrafrechts, das mitunter seinen eigenen Normen, dem UZK, und seinen eigenen (Beweis-)regeln folgt, die nicht immer mit denen des Strafrechts einhergehen. Dies macht die Materie des Zollrechts besonders spannend.
Die Grundzüge und Schnittstellen von Zollrecht und Steuerhinterziehung finden sich in Schaumburg/Peters, Internationales Steuerstrafrecht.
Unsere Kompetenzfelder
- Besteuerung der Privatperson
- Besteuerung von Einzelunternehmern und Freiberuflern
- Besteuerung der Personengesellschaft
- Besteuerung der Körperschaft
- Unternehmensumwandlung
- Insolvenzsteuerrecht
- NPO / Stiftungen / öffentliche Hand
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- Internationales Steuerrecht
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- Erbschaft- und Schenkungsteuer / Nachfolge
- Besondere Verkehr- / Verbrauchsteuern
- Zoll
- Lohnsteuer / Sozialversicherungsrecht
- Gesellschaftsrecht / M & A
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