Umfassende Verteidigung im komplexen Zusammenspiel von Besteuerungs- und Wirtschaftsstrafverfahren

Die Vertretung in Steuerstreit- und Steuerfahndungsverfahren weist vielfältige Bezüge zum allgemeinen Wirtschaftsstrafrecht auf. Wir verteidigen Mandant:innen auch dann, wenn im Zusammenhang mit Ermittlungen der Finanzbehörden Betrugs-, Untreue-, Geldwäsche- oder Korruptionsvorwürfe erhoben werden. Typisch sind auch Querbezüge zu Insolvenzstraftaten oder Vorwürfen des Sozialabgabenbetrugs.

Individuelle oder koordinierende Strafverteidigung in allen Verfahrensstadien

Ziel der Strafverteidigung ist zumeist die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ohne gerichtliche Hauptverhandlung. Gelingt dies nicht, so vertreten wir die Mandant:innen auch in der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht und in den sich möglicherweise anschließenden weitergehenden Instanzen. In allen Verfahrensstadien kooperieren wir eng und regelmäßig mit anderen namhaften Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen, sei es, dass wir im Team für einen Mandanten oder eine Mandantin tätig sind oder die Vertretung verschiedener Verfahrensbeteiligter organisiert werden muss.

Spezialisierung auf Revisionsverfahren im Steuerstrafrecht

Zum Kompetenzfeld Wirtschaftsstrafrecht zählen schließlich die Fälle, in denen wir aufgrund unserer Spezialisierung mit der Führung von Revisionsverfahren im Steuerstrafrecht betraut werden, da in diesem Bereich neben den materiellen Steuer- und Strafvorschriften auch die prozessualen Besonderheiten des Revisionsrechts sicher beherrscht werden müssen.

Fachliche Expertise und anerkannte Publikationen

Dr. Wulf, Dr. Talaska und Dr. Peters sind Mitautoren in führenden Kommentierungen zum Steuerstrafrecht wie dem Münchener Kommentar zum StGB (Wulf), dem Kohlmann (Talaska und Peters) und dem Hübschmann/Hepp/Spitaler (Peters). Dr. Talaska und Dr. Peters veröffentlichen maßgebliche Handbücher zum Steuerstrafrecht („Die Steuerfahndung“ sowie „Internationales Steuerstrafrecht“), während Dr. Peters zudem Mitautor im Münchener Kommentar zur StPO (§§ 151 – 153c StPO) ist. Dr. Wulf ist Mitherausgeber der Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (wistra) und der Praxis Steuerstrafrecht (PStR).

Engagement auf Fachkongressen und in der akademischen Lehre

Die Partner des Kompetenzfelds tragen regelmäßig auch zu wirtschaftsstrafrechtlichen Themen auf Fachkongressen und in der Fortbildung von Steuerberatern und Rechtsanwälten vor. Dr. Wulf ist als Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School tätig, Dr. Peters hat einen Lehrauftrag an der Universität zu Köln im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht inne.

Renommee und Branchenanerkennung

Streck Mack Schwedhelm zählt laut JUVE, Wirtschaftswoche und allen anderen veröffentlichten Rankings seit langer Zeit zu den renommiertesten deutschen Kanzleien im Bereich Steuerstrafrecht - Dr. Wulf und andere Partner der Kanzlei werden vom Handelsblatt 2024 nicht nur zu den „besten Anwälten Deutschlands“ im Fachbereich Steuerrecht, sondern auch im Fachbereich Wirtschaftsstrafrecht gerechnet.

Un­se­re Kom­pe­tenz­fel­der

  • Besteuerung der Privatperson
     
  • Besteuerung von Einzelunternehmern und Freiberuflern
     
  • Besteuerung der Personengesellschaft
     
  • Besteuerung der Körperschaft
     
  • Unternehmensumwandlung
     
  • Insolvenzsteuerrecht
     
  • NPO / Stiftungen / öffentliche Hand
     
  • Umsatzsteuer
     
  • Internationales Steuerrecht
     
  • Interne Ermittlungen
     
  • Wirtschaftsstrafrecht
     
  • Compliance
     
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer / Nachfolge
     
  • Besondere Verkehr- / Verbrauchsteuern
     
  • Zoll
     
  • Lohnsteuer / Sozialversicherungsrecht
     
  • Gesellschaftsrecht / M & A
     
  • Besteuerung von Immobilien