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Wirtschaftsstrafrecht
Die Vertretung in Steuerstreit- und Steuerfahndungsverfahren weist vielfältige Bezüge zum allgemeinen Wirtschaftsstrafrecht auf. Wir verteidigen Mandant:innen auch dann, wenn im Zusammenhang mit Ermittlungen der Steuerfahndung Betrugs-, Untreue-, Geldwäsche- oder Korruptionsvorwürfe erhoben werden. Typisch sind auch Querbezüge zu Insolvenzstraftaten oder Vorwürfe des Sozialabgabenbetrugs (Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung). Ziel der Strafverteidigung ist zumeist die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ohne gerichtliche Hauptverhandlung. Gelingt dies nicht, so vertreten wir die Mandant:innen auch in der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht und in den sich möglicherweise anschließenden weitergehenden Instanzen. In allen Verfahrensstadien kooperieren wir zudem eng und regelmäßig mit anderen namhaften Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen, sei es dass wir im Team für einen Mandanten oder eine Mandantin tätig sind oder die Vertretung verschiedener Verfahrensbeteiligten organisiert werden muss. Zum Kompetenzfeld Wirtschaftsstrafrecht zählen schließlich die Fälle, in denen wir aufgrund unserer Spezialisierung mit der Führung von Revisionsverfahren im Steuerstrafrecht betraut werden, da in diesem Bereich neben den materiellen Steuer- und Strafvorschriften selbstverständlich auch die prozessualen Besonderheiten des Revisionsrechts sicher beherrscht werden müssen.
Dr. Wulf, Dr. Talaska, Dr. Peters und Dr. Bertrand sind Mitautoren in führenden Kommentierungen zum Steuerstrafrecht und Sozialabgabenbetrug wie dem Münchener Kommentar zum StGB (Wulf), dem Kohlmann (Talaska,Peters und Bertrand) und dem Hübschmann/Hepp/Spitaler (Peters). Dr. Talaska,Dr. Peters und Dr. Bertrand veröffentlichen darüber hinaus maßgebliche Handbücher zum Steuerstrafrecht („Die Steuerfahndung“ sowie „Internationales Steuerstrafrecht“). Dr. Peters ist zudem Mitautor im Münchener Kommentar zur StPO (§§ 151 – 153c StPO). Dr. Wulf ist Mitherausgeber der Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (wistra) und der Praxis Steuerstrafrecht (PStR).
Alle vier tragen regelmäßig auch zu wirtschaftsstrafrechtlichen Themen und zum Sozialabgabenbetrug auf Fachkongressen und in der Fortbildung von Steuerberatern und Rechtsanwälten vor. Dr. Wulf ist als Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School und Dr. Peters als Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht aktiv.
Streck Mack Schwedhelm zählt laut JUVE, Wirtschaftswoche und allen anderen veröffentlichten Rankings seit langer Zeit zu den renommiertesten deutschen Kanzleien im Bereich Steuerstrafrecht - Dr. Wulf und andere Partner der Kanzlei werden vom Handelsblatt 2021 nicht nur zu den „besten Anwälten Deutschlands“ im Fachbereich Steuerrecht, sondern auch im Fachbereich Wirtschaftsstrafrecht gerechnet.
Unsere Kompetenzfelder
- Besteuerung der Privatperson
- Besteuerung von Einzelunternehmern und Freiberuflern
- Besteuerung der Personengesellschaft
- Besteuerung der Körperschaft
- Unternehmensumwandlung
- Insolvenzsteuerrecht
- NPO / Stiftungen / öffentliche Hand
- Umsatzsteuer
- Internationales Steuerrecht
- Interne Ermittlungen
- Wirtschaftsstrafrecht
- Compliance
- Erbschaft- und Schenkungsteuer / Nachfolge
- Besondere Verkehr- / Verbrauchsteuern
- Zoll
- Lohnsteuer / Sozialversicherungsrecht
- Gesellschaftsrecht / M & A
- Beraterhaftung
- Besteuerung von Immobilien