Lohn­steuer / So­zial­ver­sicherungs­recht

Gegenstand dieser Fachgebiete ist die Beratung und Vertretung unter Berücksichtigung der gegenseitigen Vernetzungen und Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten (insbes. Zivilrecht/Arbeitsrecht/Berufsrecht/Wirtschaftsverwaltungsrecht/Strafrecht). Eine besondere Herausforderung stellt die Koordination der Verfahrensprozesse aufgrund der Vielzahl der Beteiligten dar (Arbeitnehmer:innen/Arbeitgeber:innen/Geschäftsführer:innen/Gesellschafter:innen/Subunternehmer:innen einerseits und Steuerfahndung/Finanzamt/Gemeinde/Staatsanwaltschaft/Einzugsstellen/ Deutsche Rentenversicherung andererseits). Es kommt hinzu, dass mit der Beanstandung nicht vollständiger bzw. nicht korrekter Erfassung von Lohnsteuer und Sozialabgaben Strafvorwürfe und nicht selten auch steuerliche Umsatz- und Gewinnerhöhungen im Rahmen der Schätzung einhergehen. Gefordert ist ein effizientes Verfahrensmanagement – idealerweise aus einer Hand. Neben der Abwehrberatung nicht weniger anspruchsvoll ist die Gestaltungsberatung in diesem Bereich (Gesellschafter-Geschäftsführungsverträge, Freie Mitarbeiterverträge/Statusfeststellungsverfahren/ Lohnsteueroptimierung).

Un­se­re Kom­pe­tenz­fel­der

  • Besteuerung der Privatperson
     
  • Besteuerung von Einzelunternehmern und Freiberuflern
     
  • Besteuerung der Personengesellschaft
     
  • Besteuerung der Körperschaft
     
  • Unternehmensumwandlung
     
  • Insolvenzsteuerrecht
     
  • NPO / Stiftungen / öffentliche Hand
     
  • Umsatzsteuer
     
  • Internationales Steuerrecht
     
  • Interne Ermittlungen
     
  • Wirtschaftsstrafrecht
     
  • Compliance
     
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer / Nachfolge
     
  • Besondere Verkehr- / Verbrauchsteuern
     
  • Zoll
     
  • Lohnsteuer / Sozialversicherungsrecht
     
  • Gesellschaftsrecht / M & A
     
  • Beraterhaftung
     
  • Besteuerung von Immobilien