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Lohnsteuer / Sozialversicherungsrecht
Gegenstand dieser Fachgebiete ist die Beratung und Vertretung unter Berücksichtigung der gegenseitigen Vernetzungen und Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten (insbes. Zivilrecht/Arbeitsrecht/Berufsrecht/Wirtschaftsverwaltungsrecht/Strafrecht). Eine besondere Herausforderung stellt die Koordination der Verfahrensprozesse aufgrund der Vielzahl der Beteiligten dar (Arbeitnehmer:innen/Arbeitgeber:innen/Geschäftsführer:innen/Gesellschafter:innen/Subunternehmer:innen einerseits und Steuerfahndung/Finanzamt/Gemeinde/Staatsanwaltschaft/Einzugsstellen/ Deutsche Rentenversicherung andererseits). Es kommt hinzu, dass mit der Beanstandung nicht vollständiger bzw. nicht korrekter Erfassung von Lohnsteuer und Sozialabgaben Strafvorwürfe und nicht selten auch steuerliche Umsatz- und Gewinnerhöhungen im Rahmen der Schätzung einhergehen. Gefordert ist ein effizientes Verfahrensmanagement – idealerweise aus einer Hand. Neben der Abwehrberatung nicht weniger anspruchsvoll ist die Gestaltungsberatung in diesem Bereich (Gesellschafter-Geschäftsführungsverträge, Freie Mitarbeiterverträge/Statusfeststellungsverfahren/ Lohnsteueroptimierung).
Kompetenzteam für Lohnsteuer / Sozialversicherungsrecht:
Unsere Kompetenzfelder
- Besteuerung der Privatperson
- Besteuerung von Einzelunternehmern und Freiberuflern
- Besteuerung der Personengesellschaft
- Besteuerung der Körperschaft
- Unternehmensumwandlung
- Insolvenzsteuerrecht
- NPO / Stiftungen / öffentliche Hand
- Umsatzsteuer
- Internationales Steuerrecht
- Interne Ermittlungen
- Wirtschaftsstrafrecht
- Compliance
- Erbschaft- und Schenkungsteuer / Nachfolge
- Besondere Verkehr- / Verbrauchsteuern
- Zoll
- Lohnsteuer / Sozialversicherungsrecht
- Gesellschaftsrecht / M & A
- Beraterhaftung
- Besteuerung von Immobilien