Lohn­steuer / So­zial­ver­sicherungs­recht

Gegenstand dieser Fachgebiete ist die Beratung und Vertretung unter Berücksichtigung der gegenseitigen Vernetzungen und Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten (insbes. Zivilrecht/Arbeitsrecht/Berufsrecht/Wirtschaftsverwaltungsrecht/Strafrecht). Eine besondere Herausforderung stellt die Koordination der Verfahrensprozesse aufgrund der Vielzahl der Beteiligten dar (Arbeitnehmer:innen/Arbeitgeber:innen/Geschäftsführer:innen/Gesellschafter:innen/Subunternehmer:innen einerseits und Steuerfahndung/Finanzamt/Gemeinde/Staatsanwaltschaft/Einzugsstellen/ Deutsche Rentenversicherung andererseits). Es kommt hinzu, dass mit der Beanstandung nicht vollständiger bzw. nicht korrekter Erfassung von Lohnsteuer und Sozialabgaben Strafvorwürfe und nicht selten auch steuerliche Umsatz- und Gewinnerhöhungen im Rahmen der Schätzung einhergehen. Gefordert ist ein effizientes Verfahrensmanagement – idealerweise aus einer Hand. Neben der Abwehrberatung nicht weniger anspruchsvoll ist die Gestaltungsberatung in diesem Bereich (Gesellschafter-Geschäftsführungsverträge, Freie Mitarbeiterverträge/Statusfeststellungsverfahren/ Lohnsteueroptimierung).

Un­se­re Kom­pe­tenz­fel­der

  • Besteuerung der Privatperson 
  • Besteuerung von Einzelunternehmern und Freiberuflern 
  • Besteuerung der Personengesellschaft 
  • Besteuerung der Körperschaft 
  • Unternehmensumwandlung 
  • Insolvenzsteuerrecht 
  • NPO / Stiftungen / öffentliche Hand 
  • Umsatzsteuer 
  • Internationales Steuerrecht 
  • Interne Ermittlungen 
  • Wirtschaftsstrafrecht 
  • Compliance 
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer / Nachfolge 
  • Besondere Verkehr- / Verbrauchsteuern 
  • Zoll 
  • Lohnsteuer / Sozialversicherungsrecht 
  • Gesellschaftsrecht / M & A 
  • Beraterhaftung 
  • Besteuerung von Immobilien