Lohnsteuer / Sozialversicherungsrecht
Gegenstand dieser Fachgebiete ist die Beratung und Vertretung unter Berücksichtigung der gegenseitigen Vernetzungen und Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten (insbes. Zivilrecht/Arbeitsrecht/Berufsrecht/Wirtschaftsverwaltungsrecht/Strafrecht). Eine besondere Herausforderung stellt die Koordination der Verfahrensprozesse aufgrund der Vielzahl der Beteiligten dar (Arbeitnehmer:innen/Arbeitgeber:innen/Geschäftsführer:innen/Gesellschafter:innen/Subunternehmer:innen einerseits und Steuerfahndung/Finanzamt/Gemeinde/Staatsanwaltschaft/Einzugsstellen/ Deutsche Rentenversicherung andererseits). Es kommt hinzu, dass mit der Beanstandung nicht vollständiger bzw. nicht korrekter Erfassung von Lohnsteuer und Sozialabgaben Strafvorwürfe und nicht selten auch steuerliche Umsatz- und Gewinnerhöhungen im Rahmen der Schätzung einhergehen. Gefordert ist ein effizientes Verfahrensmanagement – idealerweise aus einer Hand. Neben der Abwehrberatung nicht weniger anspruchsvoll ist die Gestaltungsberatung in diesem Bereich (Gesellschafter-Geschäftsführungsverträge, Freie Mitarbeiterverträge/Statusfeststellungsverfahren/ Lohnsteueroptimierung).