Dr. Sebastian Peters

Rechtsanwalt
Köln

Partner seit:
2021

Staatsanwalt von:
2007- 2020

Rechtsanwalt seit:
2006

Geburtsjahr:
1978

Familienstand:
Verheiratet, zwei Kinder

Studium:
Bonn, Köln
Dissertation zum Thema Steuerhinterziehung

Sonstiges:

  • Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln (Steuerstrafrecht)
  • Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
  • Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)
  • Fachseminare von Fürstenberg Lehrgangsfolge zum zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
  • Fachlicher Leiter des Lehrgangs „Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)

Kompetenzen

  • Steuerstreit 
  • Steuerfahndung 
  • Wirtschaftsstrafrecht 
  • Zoll 
  • Compliance 
  • Lohnsteuer / Sozialversicherungsrecht 
  • Interne Ermittlungen 
  • Termine
  • Veröffentlichungen
21.11.2024
Dr. Sebastian Peters
Einführung Steuerstrafrecht

Termin: 17.1.2024, 24.2.2024, 16.9.2024, 21.11.2024

Beginn: 9.30 Uhr

Bemerkung zum Termin: Präsenz (Zertifizierungslehrgang Wirtschaftsstrafrecht)

Veranstalter: Fachseminare von Fürstenberg

Hier gehts zur Anmeldung > 

16.09.2024
Dr. Sebastian Peters
Einführung Steuerstrafrecht

Termin: 17.1.2024, 24.2.2024, 16.9.2024, 21.11.2024

Beginn: 9.30 Uhr

Bemerkung zum Termin: Präsenz (Zertifizierungslehrgang Wirtschaftsstrafrecht)

Veranstalter: Fachseminare von Fürstenberg

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Veröffentlichungen von Herrn Dr. Peters:

  • Der Steuerberater im Spannungsfeld zwischen Mitwirkung als Zeuge im Ermittlungsverfahren und eigener Beschuldigtenstellung
    Stbg 4/24, 149-156
  • Kein Vermögensarrest bei bereit ergangenen Steuerbescheiden und ausreichend vorhandenem Vermögen
    Stbg 1/24, 20
  • Gold und Silber lieb ich sehr – Zum Erfordernis der Prägung bei Anlagegold
    UR 2023, 938
  • Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 14.6.2023 – 1 StR 304/22, wistra 2023, 421ff. zum Begriff der Bande im Steuerstrafrecht
  • Rechtsschutz bei der Beschlagnahme nach Bargeldaufgriffen
    PStR 2023, 160
  • Geltung von Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz für leitende Angestellte – Zum BMF-Schreiben vom 25.4.2023 IV B 2 – S 1301-CHE/21/10018:001
    ISR 2023, 162
  • Die Steuerhinterziehung als Blankettstraftatbestand – Zugleich Anmerkung zum Urteil des BGH vom 6.9.2022 1 StR 389/21 (Hinterziehung von Anti-Dumping Zöllen)
    wistra 2023, 51-56
  • Alles oder nichts? – Zum Ort der Geschäftsleitung und möglichen steuer(strafrecht)lichen Folgen
    ZWH 2022, 265-272
  • Keine vollendete Steuerhinterziehung, wenn pflichtwidrig keine Steuererklärung abgegeben wird, dem Finanzamt aber alle erforderlichen Informationen in Form elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen vorliegen? – Zum Urteil des FG Münster vom 24.6.2022, 4 K
    Stbg 2022, 380
  • Endlich Klarheit im Normenwirrwarr? Anmerkung zum Merkblatt des BMF zur internationalen Rechtshilfe in Steuerstrafsachen vom 15.6.2022
    ISR 2022, 253-258
  • Steuer(straf-)rechtliche Risiken der Kontenleihe
    Stgb 2022, S. 227-233
  • Zur Anfechtung der Prüfungsanordnung wegen sachlicher Unzuständigkeit,
    Stbg 2022, 100
  • Keine Beihilfe des Steuerberaters im Rahmen elektronischer Umsatzsteuervoranmeldungen - Anmerkung zu BGH vom 17.6.2021,
    1 StR 132/21, ZWH 2022, S. 60
  • Anmerkung zu BGH vom 28.7.2021 – 1 StR 519/20 (Cum-Ex)
    GmbHR 2022, 105
  • Richtiges Verhalten bei Durchsuchung und Beschlagnahme in der Beraterkanzlei
    Stbg 2022, 16
  • Von der Pflicht zur Aktualisierung und Korrektur abweichender Rechtsansichten
    Stbg 11/21
  • Beweisverwertungsverbot bei unzulänglicher Begründung ermittlungsrichterlicher Beschlüsse zugleich Anmerkung zu LG Paderborn vom 12.7.2021 – 02 KLs 6 Js 44/19 – 3/19
    AO-StB 2021, 372
  • Untreue und öffentliche Daseinsvorsorge
    ZWH 2021, 309
  • Cum/Ex-Geschäfte als gewerbsmäßiger Bandenbetrug - verliert der Rechtsstaat jetzt die Nerven?
    wistra 6/2021, Seite 231
  • Wirksame Entbindung von der Schweigepflicht durch den Insolvenzverwalter? - Zugleich Besprechung der "Wirecard"-Entscheidungen des BGH vom 27.1.2021
    Stbg 2021, 211
  • Ist die Nichtherausgabe der Handakte des Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers an den Auftraggeber eine Straftat?
    Stbg 5/2021
  • Rechtmäßigkeit und Reichweite des länderübergreifenden Datenabrufs nach § 88b AO
    AOStB 2021, 125
  • Mord und Steuerhinterziehung verjähren nicht
    GmbHR 2021, R64-R66
  • Schaumburg/Peters, Internationales Steuerstrafrecht,
    Otto Schmidt Verlag, 2. Aufl. 2021
  • Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung,
    Bd. 2, §§ 151-153c StPO
  • Kohlmann Steuerstrafrecht, Kommentar, §§ 370 (Verrechnungspreise),
    386, 397, 398, 399 AO
  • Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, Steuerhinterziehung § 370 AO
  • Betrug und Steuerhinterziehung trotz Erklärung wahrer Tatsachen 2010
  • Schaumburg/Peters, Internationales Steuerstrafrecht, 916, S., Otto Schmidt Verlag (Neuauflage in 2020)
    2015
  • Der Tatbestand des § 238 StGB (Nachstellung) in der staatsanwaltlichen Praxis
    NStZ 2009, S. 238-243
  • § 81a StPO als Ermächtigungsgrundlage für längerfristige freiheitsentziehende Maßnahmen?, StRR 2010, S. 213-215
  • Steuerhinterziehung durch unangemessene Verrechnungspreise? Zusammen mit Pflaum
    wistra 2011, S. 250-257
  • Die Entbindung von der Schweigepflicht durch Insolvenzverwalter bei Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und gemischten Sozietäten, zusammen mit Klingberg
    ZWH 2012, S. 11-16
  • Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe, zugleich Anmerkung zu BGH v. 7.12.2012 -
    1 StR 525, 11, NZWiSt 2012, 201-206
  • Hospitality und Strafrecht, oder „Bitte nicht (An)füttern",
    ZWH 2012, S. 262-268
  • Steuerhinterziehung trotz Erklärung wahrer Tatsachen
    NZWiSt 2012, 361-369
  • Immer häufiger Untersuchungshaft bei § 370 AO/Teil 1,
    ZWH 2014, 1-7
  • Immer häufiger Untersuchungshaft bei § 370 AO/Teil 2, ZWH 2014, 48-52
    ZWH 2014, 48-52
  • Neurologische Punkte des Entwurfs zum Gesetz eines Unternehmensstrafrechts - Aktuelles zum Stand der Dinge, zusammen mit Hammes
    ZWH 2015, 49-57
  • Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Einkünften aus Prostitution,
    AO-StB 2015, 174-180
  • Steuerliche Pflichten und strafrechtliche Risiken bei der Einschaltung ausländischer Basisgesellschaften
    NZWiSt 2016, 374-381
  • Das neue Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Nr. 6 AO (Verwendung von Drittstaatgesellschaften),
    AO-StB 2017, 248-254
  • Die endgültige Einstellung des Verfahrens nach § 154 StPO bei Einstellung des Bezugsverfahrens nach § 153a StPO
    NZWiSt 2017, 426-429
  • Vermögensabschöpfung über den Tod hinaus, die Neuregelung der strafrechtlichen Haftung der Erben, Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisnehmer für das Verhalten des Erblassers, zusammen mit Bode,
    ZWH 2018, 45-59
  • Erste Praxiserfahrungen nach der Neuregelung der Vermögensabschöpfung im Steuerstrafrecht,
    AO-StB 2018, 144-151
  • Die grenzüberschreitende Abschöpfung von Vermögenswerten im Steuerverfahren de lege lata und de lege ferenda, zusammen mit Bode,
    ZWH 2020, 233-245
  • Die grenzüberschreitende Abschöpfung von Vermögenswerten im Steuerverfahren de lege lata und de lege ferenda, zusammen mit Bode,
    ZWH 2020 Teil 2, im Oktober 2020
  • § 154 StPO bei Auslandssachverhalten
    NStZ 2012, S. 76-79

Mein Weg zu Streck Mack Schwedhelm

Unabhängigkeit war stets mein Ziel und so ganz hat mich die Anwaltschaft und die damit verbundene Freiheit und Selbständigkeit nie losgelassen. Von daher entschloss ich mich, nach 13 Jahren als Staatsanwalt, davon 11 Jahre im Bereich Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, ungeachtet der Turbulenzen des Jahres 2020 eine neue Herausforderung zu wagen und wieder auf die andere Seite der Macht zu wechseln. 

Die Frage, wer einen Staatsanwalt mit all seinen Ecken und Kanten im besten Alter noch nimmt, war schnell beantwortet, zumal mir ein Teil der Partner von gemeinsamen Fällen und Vortragsveranstaltungen mit anschließender Diskussion bis in die Morgenstunden bekannt war.

Da für mich nur eine gelebte Partnerschaft mit persönlicher Note in Betracht kam, ich die fachliche Expertise und das Auftreten von Streck Mack Schwedhelm immer sehr geschätzt habe und das Bauchgefühl von Anfang an stimmte, fiel die Entscheidung nicht schwer.
 

Haben Sie Interesse an einer eigenen Karriere bei Streck Mack Schwedhelm?

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