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Insolvenzsteuerrecht
Gegenstand dieses Fachgebietes sind alle steuerlichen Fragestellungen, die in der Insolvenz und bei der Sanierung eines Unternehmens oder einer Privatperson auftreten können.
Unsere Mandat:innen
Wir betreuen nicht nur das insolvenzbedrohte Unternehmen, deren Gesellschafter:innen und Geschäftsführung, sondern auch den Steuerberater und die Steuerberaterin sowie den Insolvenzverwalter und Insolvenzverwalterin.
Unsere Tätigkeitsbereiche
Vorrangig beraten wir bei der möglichst steueroptimalen Abwendung der Krise unter Vermeidung von Haftungsgefahren. Unabhängig davon führen wir die steuerlichen Rechtsbehelfsverfahren in der Krise für die Beteiligten fort und übernehmen die strafrechtliche Verteidigung.
Neben diesen klassischen Bereichen sind wir zunehmend auch in neuen Problemfeldern tätig.
So rückt der Insolvenzverwalter und die Insolvenzverwalterin immer mehr in den Fokus der Finanzverwaltung, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft, da er/sie unter Zeitdruck und auf häufig ungenügender Informationsbasis auch für die Zeit vor Insolvenzeröffnung die steuerlichen Pflichten des Schuldners erfüllen muss.
Nach einer Rechtsprechungsänderung des BGH im Jahr 2017 und der Einführung des § 102 StaRUG haben sich die Sorgfaltspflichten des Steuerberaters und der Steuerberaterin in der Krise des Mandanten verschärft. Für den Berater und die Beraterin wird es immer schwieriger, das eigene Honorar möglichst anfechtungssicher zu vereinnahmen und den richtigen Zeitpunkt für die Mandatsbeendigung zu finden.
Unser Team
RA und FAfStR Dr. Klaus Olbing ist seit Jahren Vorsitzender des Steuerrechtsausschusses und Mitglied des Insolvenzrechtsauschusses beim DAV. Er trägt zu diesen Themen bei vielen Fachveranstaltungen vor. Zudem veröffentlicht er laufend zum Insolvenzsteuerrecht (zB Mitautor im RWS-Kommentar InsO zum Ertragsteuerrecht, in Streck, KStG Kommentar zu §§ 8 c und d sowie in Thierhoff, Unternehmenssanierung). In dieser Eigenschaft wurde er 2019 im Handelsblatt zum Steueranwalt des Jahres gewählt.
RA, FAfStR und StB Dr. Daniel Sommer - auch er trägt in diesem Bereich vor, bildet Insolvenzverwalter aus und veröffentlicht in Fachzeitschriften.
Kompetenzteam für Insolvenzsteuerrecht:
Unsere Kompetenzfelder
- Besteuerung der Privatperson
- Besteuerung von Einzelunternehmern und Freiberuflern
- Besteuerung der Personengesellschaft
- Besteuerung der Körperschaft
- Unternehmensumwandlung
- Insolvenzsteuerrecht
- NPO / Stiftungen / öffentliche Hand
- Umsatzsteuer
- Internationales Steuerrecht
- Interne Ermittlungen
- Wirtschaftsstrafrecht
- Compliance
- Erbschaft- und Schenkungsteuer / Nachfolge
- Besondere Verkehr- / Verbrauchsteuern
- Zoll
- Lohnsteuer / Sozialversicherungsrecht
- Gesellschaftsrecht / M & A
- Besteuerung von Immobilien