Un­se­re Ex­per­tise – Steuer­recht und Straf­recht

Wer heute am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt, kann schnell in ein Steuerfahndungsverfahren verwickelt werden – ob als Beschuldigter oder als Zeuge.

Effektive Steuerfahndungsverteidigung erfordert den Spezialisten im Strafrecht und im Steuerrecht. Genau hier liegt unsere Expertise – wir verbinden beides als eine der wenigen hoch spezialisierten Kanzleien in diesem Bereich.

In jüngerer Zeit nimmt im Rahmen der Tax Compliance die Präventivberatung einen immer größeren Bereich unserer Tätigkeit ein. Wie ist es machbar, Risikokonstellationen möglichst früh zu erkennen? Ist es bereits zur Hinterziehung gekommen, bereiten wir für unsere Mandantschaft strafbefreiende Selbstanzeigen komplett vor, begleiten durch das gesamte Verfahren bis hin zur Anerkennung der eingetretenen Straffreiheit.

Im klassischen Steuerfahndungsverfahren betreuen wir von der Durchsuchung bis zur Einigung oder, falls eine solche nicht in Betracht kommen sollte, im Rahmen der Strafverteidigung in der gerichtlichen Hauptverhandlung.

Ferner vertreten wir unsere Mandantschaft in allen strafrechtlichen Rechtsbehelfsverfahren, wie z.B. Beschwerde, Berufung und Revision sowie in eventuell parallel vorkommenden Haftsituationen.

Regelmäßig wird das Steuerstrafverfahren durch ein Steuerstreitverfahren begleitet, dessen Betreuung wir aus einer Hand übernehmen.

Un­se­re Kom­pe­tenz­fel­der

  • Besteuerung der Privatperson 
  • Besteuerung von Einzelunternehmern und Freiberuflern 
  • Besteuerung der Personengesellschaft 
  • Besteuerung der Körperschaft 
  • Unternehmensumwandlung 
  • Insolvenzsteuerrecht 
  • NPO / Stiftungen / öffentliche Hand 
  • Umsatzsteuer 
  • Internationales Steuerrecht 
  • Interne Ermittlungen 
  • Wirtschaftsstrafrecht 
  • Compliance 
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer / Nachfolge 
  • Besondere Verkehr- / Verbrauchsteuern 
  • Zoll 
  • Lohnsteuer / Sozialversicherungsrecht 
  • Gesellschaftsrecht / M & A 
  • Beraterhaftung 
  • Besteuerung von Immobilien