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Besondere Verkehr- / Verbrauchsteuern
Es handelt sich um ein Fachgebiet, das eine bunte Palette vielschichtig ausgestalteter Steuer unterschiedlichster Breiten- und Belastungswirkung umfasst. Gemeinsamer Nenner der besonderen Verkehr- und Verbrauchsteuern ist, dass sie Verkehrs- bzw. Verbrauchsvorgänge des Wirtschaftsverkehrs besteuern.
Besondere Verkehrsteuern
Hierzu zählen:
- Grunderwerbsteuer (GrEStG),
- Kraftfahrzeugsteuer (KraftStG),
- Versicherungssteuer (VersStG),
- Feuerschutzsteuer (FeuerschStG),
- Rennwett- und Lotteriesteuer (RennwLottG).
Besondere Verbrauchsteuern
Hierzu zählen:
- Biersteuer (BierStG),
- Energiesteuer (EnergieStG),
- Kaffeesteuer (KaffeeStG),
- Luftverkehrsteuer (LuftVStG),
- Stromsteuer (StromStG),
- Tabaksteuer (TabStG).
Anforderungsprofil
Die besonderen Verkehr- und Verbrauchsteuern stellen eine steuerliche Spezialmaterie dar. Die Behandlung dieser Steuerarten in Gestaltung, im Steuerstreit- oder Steuerstrafverfahren stellt nicht zuletzt wegen ihrer geringen Durchleuchtungsdichte, karger Rechtsprechung und verwaltungslastiger Kommentierung hohe Anforderungen an Berater:innen.
Europarechtseinflüsse
In Gestaltungs-, Streit oder Verteidigungssituationen liegt der Fokus auf Tatbestandsmäßigkeit, Verschonungs- bzw. Aufschubregelungen oder Heilbarkeit von Verfahrensverstößen. Bei der Bearbeitung ist vielfach Unionsrecht (Zollrecht; Harmonisierungsrichtlinien; allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts) zu berücksichtigen.
Kompetenzteam für Besondere Verkehr- / Verbrauchsteuern:
Unsere Kompetenzfelder
- Besteuerung der Privatperson
- Besteuerung von Einzelunternehmern und Freiberuflern
- Besteuerung der Personengesellschaft
- Besteuerung der Körperschaft
- Unternehmensumwandlung
- Insolvenzsteuerrecht
- NPO / Stiftungen / öffentliche Hand
- Umsatzsteuer
- Internationales Steuerrecht
- Interne Ermittlungen
- Wirtschaftsstrafrecht
- Compliance
- Erbschaft- und Schenkungsteuer / Nachfolge
- Besondere Verkehr- / Verbrauchsteuern
- Zoll
- Lohnsteuer / Sozialversicherungsrecht
- Gesellschaftsrecht / M & A
- Beraterhaftung
- Besteuerung von Immobilien