Be­son­de­re Ver­kehrs- / Ver­brauchs­steuern

Es handelt sich um ein Fachgebiet, das einen bunten Strauß vielschichtig ausgestalteter Steuern unterschiedlichster Breiten- und Belastungswirkung umfasst. Den besonderen Verkehr- bzw. Verbrauchsteuern – bisweilen auch als “steuerliche Randsportarten“ tituliert – ist gemein, dass sie Verkehrs- bzw. Verbrauchsvorgänge des Wirtschaftsverkehrs belasten. Bei den besonderen Verkehrsteuern (GrEStG, KraftStG, VersStG, FeuerschStG, RennwLottG ua.) bzw. besonderen Verbrauchsteuern (BierStG, BranntwMonG, EnergieStG, KaffeeStG, LuftVStG, StromStG, TabStG ua.) handelt es sich um Spezialmaterien, die nicht zuletzt wegen ihrer geringen Durchleuchtungsdichte hohe Anforderungen an den Berater und die Beraterin sowohl in Streit- als auch in Beratungs-/Gestaltungssituationen, zumal in Bezug auf Tatbestandsmäßigkeit, Verschonungs- bzw. Aufschubregelungen oder Heilbarkeit von Verfahrensverstößen stellen.

Un­se­re Kom­pe­tenz­fel­der

  • Besteuerung der Privatperson
     
  • Besteuerung von Einzelunternehmern und Freiberuflern
     
  • Besteuerung der Personengesellschaft
     
  • Besteuerung der Körperschaft
     
  • Unternehmensumwandlung
     
  • Insolvenzsteuerrecht
     
  • NPO / Stiftungen / öffentliche Hand
     
  • Umsatzsteuer
     
  • Internationales Steuerrecht
     
  • Interne Ermittlungen
     
  • Wirtschaftsstrafrecht
     
  • Compliance
     
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer / Nachfolge
     
  • Besondere Verkehr- / Verbrauchsteuern
     
  • Zoll
     
  • Lohnsteuer / Sozialversicherungsrecht
     
  • Gesellschaftsrecht / M & A
     
  • Beraterhaftung
     
  • Besteuerung von Immobilien