Steueranwalt Köln
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Es handelt sich um ein Fachgebiet, das eine bunte Palette vielschichtig ausgestalteter Steuer unterschiedlichster Breiten- und Belastungswirkung umfasst. Gemeinsamer Nenner der besonderen Verkehr- und Verbrauchsteuern ist, dass sie Verkehrs- bzw. Verbrauchsvorgänge des Wirtschaftsverkehrs besteuern.
Hierzu zählen:
Hierzu zählen:
Die besonderen Verkehr- und Verbrauchsteuern stellen eine steuerliche Spezialmaterie dar. Die Behandlung dieser Steuerarten in Gestaltung, im Steuerstreit- oder Steuerstrafverfahren stellt nicht zuletzt wegen ihrer geringen Durchleuchtungsdichte, karger Rechtsprechung und verwaltungslastiger Kommentierung hohe Anforderungen an Berater:innen.
In Gestaltungs-, Streit oder Verteidigungssituationen liegt der Fokus auf Tatbestandsmäßigkeit, Verschonungs- bzw. Aufschubregelungen oder Heilbarkeit von Verfahrensverstößen. Bei der Bearbeitung ist vielfach Unionsrecht (Zollrecht; Harmonisierungsrichtlinien; allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts) zu berücksichtigen.