Be­ra­ter­haf­tung

Gegenstand des Fachgebiets ist die Beratung und Vertretung in Bezug auf Haftungsprävention und Abwehr möglicher Beraterhaftungsansprüche. Dabei erfolgt unsere Einbindung zT frühzeitig im Steuerverfahren, um von Anfang an der Entstehung eines Steuerschadens entgegen zu wirken. Zusätzlich vertreten wir haftungsbedrohte Berater:innen im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren vor den Zivilgerichten zum Zweck der Abwehr behaupteter Steuerberateransprüche. Hierbei arbeiten wir seit vielen Jahren mit marktführenden Haftpflichtversicherungen zusammen. Zugleich beraten wir in Gestaltungsfragen zur Haftungsprävention (Rechtsformwahl, Ausgestaltung von Steuerberatungsverträgen, Haftungsbegrenzungsvereinbarungen).

Un­se­re Kom­pe­tenz­fel­der

  • Besteuerung der Privatperson 
  • Besteuerung von Einzelunternehmern und Freiberuflern 
  • Besteuerung der Personengesellschaft 
  • Besteuerung der Körperschaft 
  • Unternehmensumwandlung 
  • Insolvenzsteuerrecht 
  • NPO / Stiftungen / öffentliche Hand 
  • Umsatzsteuer 
  • Internationales Steuerrecht 
  • Interne Ermittlungen 
  • Wirtschaftsstrafrecht 
  • Compliance 
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer / Nachfolge 
  • Besondere Verkehr- / Verbrauchsteuern 
  • Zoll 
  • Lohnsteuer / Sozialversicherungsrecht 
  • Gesellschaftsrecht / M & A 
  • Beraterhaftung 
  • Besteuerung von Immobilien