Be­steu­erung der Pri­vat­per­son

Die Beratung und Vertretung von natürlichen Personen bei ertragsteuerlichen Fragestellungen beginnt mit der Frage der Steuerpflicht in Deutschland (unbeschränkt/beschränkt). In diesem Zusammenhang beraten wir zu den steuerrechtlichen Konsequenzen des Wegzugs bzw. Zuzugs von natürlichen Personen aus bzw. nach Deutschland. Ferner werden Fragen der laufenden Besteuerung behandelt, insbesondere in Bezug auf die Arbeitnehmerbesteuerung, Kapitalerträge und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Regelmäßige Fragestellung ist auch, ob ein wirtschaftlich relevanter Sachverhalt überhaupt der inländischen Besteuerung unterliegt oder nicht (zB bei Immobilienveräußerungen und Spekulationsgeschäften, der Abgrenzung zur Liebhaberei oder der Anerkennung von Verlusten). Außerdem beraten wir Gesellschafter:innen und Geschäftsführer:innen von Kapitalgesellschaften zu allen relevanten Fragen des Gesellschafts-, Steuer- und Abgabenrechts. Zankapfel mit der Finanzverwaltung in diesem Zusammenhang ist zB die Umqualifizierung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in gewerbliche Einkünfte aufgrund der Annahme einer Betriebsaufspaltung. Hier unterstützen wir unsere Mandanten und Mandantinnen sowohl bei der Vermeidung einer Betriebsaufspaltung als auch bei der Vermeidung der unbeabsichtigten Auflösung einer Betriebsaufspaltung.

Un­se­re Kom­pe­tenz­fel­der

  • Besteuerung der Privatperson 
  • Besteuerung von Einzelunternehmern und Freiberuflern 
  • Besteuerung der Personengesellschaft 
  • Besteuerung der Körperschaft 
  • Unternehmensumwandlung 
  • Insolvenzsteuerrecht 
  • NPO / Stiftungen / öffentliche Hand 
  • Umsatzsteuer 
  • Internationales Steuerrecht 
  • Interne Ermittlungen 
  • Wirtschaftsstrafrecht 
  • Compliance 
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer / Nachfolge 
  • Besondere Verkehr- / Verbrauchsteuern 
  • Zoll 
  • Lohnsteuer / Sozialversicherungsrecht 
  • Gesellschaftsrecht / M & A 
  • Beraterhaftung 
  • Besteuerung von Immobilien