Zehnt – der Steuerblog

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To beef or not to beef, that’s the question, vor dem Finanzgericht!

Das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) dient der Sicherung der Rechte und Ansprüche, dem Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie der Verhinderung der Umgehungen der Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsabgaben durch die Beauftragung von Nachunternehmen in der Fleischwirtschaft.

Die Prüfung der Einhaltung der Vorgaben obliegt grundsätzlich der Zollverwaltung und nur in bestimmten Fällen der Bundesagentur für Arbeit. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Einordnung eines Unternehmens als Betrieb der Fleischwirtschaft und diesbezüglichen eventuellen Prüfungsmaßnahmen der Zollverwaltung ist nach dem Beschluss des BFH vom 10.2.2022 (VII B 85/21, umfassend bereits FG Münster vom 19.1.2022 8 V 3108/21) gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 4 FGO iVm. § 23 SchwarzArbG, § 6b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 GSA Fleisch der Finanzrechtsweg eröffnet.

Nach § 23 SchwarzArbG ist in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Verwaltungshandeln der Behörden der Zollverwaltung der Finanzrechtsweg gegeben. Diese Rechtswegzuweisung ist gemäß § 6b Abs. 2 GSA Fleisch im Zusammenhang mit § 6b Abs. 1 Satz 1 GSA Fleisch anzuwenden, wonach die Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des § 6a GSA Fleisch den Behörden der Zollverwaltung obliegt. Lediglich im Hinblick auf die Prüfung der Einhaltung der Vorgabe des § 6a Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 Buchst. a GSA Fleisch, was den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung betrifft, ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig.

Bereits der Wortlaut des § 23 SchwarzArbG ("Verwaltungshandeln") deutet darauf hin, dass der Gesetzgeber mit dieser Rechtswegzuweisung in erster Linie konkrete Prüfungsmaßnahmen der Zollverwaltung im Blick hatte. Dies wird nach Ansicht des BFH durch die Begründung zu Art. 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung (BT-Drucks 15/2573, S. 28) bestätigt, wonach sich die Eröffnung des Finanzrechtswegs auf alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Verwaltungsakte der Behörden der Zollverwaltung nach diesem Gesetz beziehen sollte. 

Fazit: Verfahren mit Bezug zur Zollverwaltung sind und werden immer vielfältiger und erfassen mitunter auch wenig bekannte Normen, wie die GSA Fleisch.
 

Dr. Markus Wollweber
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
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Dr. Sebastian Peters
Rechtsanwalt
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