Zehnt – der Steuerblog

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Registrierungspflicht im GoAML Meldeportal für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz

Verpflichtete nach § 2 GwG haben sich im Meldeportal der Financial Itelligence Unit (FIU) online zu registrieren (§ 45 Abs. 1 Satz 2 GwG). Verpflichtete nach § 2 GwG sind ua. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die unter den Anwendungsbereich von § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG fallen, aber auch Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG). Die Pflicht zur Registrierung besteht seit Inbetriebnahme des neuen Informationsverbundes der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, spätestens jedoch ab dem 1. Januar 2024 (§ 59 Abs. 6 GwG).

Die FIU empfiehlt, sich frühzeitig im Meldeportal goAML Web zu registrieren, um insbesondere im Falle einer notwendigen Abgabe einer Verdachtsmeldung, die grundsätzlich über dieses Portal eingereicht werden muss, unmittelbar handlungsfähig zu sein. Zudem stellt die FIU nach Registrierung einen internen Bereich zur Verfügung, in dem Hinweisschreiben und Publikationen der FIU zu aktuellen Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht werden und als Hilfestellung dienen sollen. 

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zu Ihrer Registrierung, aber auch im Hinblick auf weitere Compliance-Maßnahmen zur Geldwäscheprävention.

Dr. Peter Talaska
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Partner
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Mag. iur Sarah Fillinger
Mag. iur Sarah Fillinger
Juristische Mitarbeiterin
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