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Zehnt – der Steuerblog
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BFH: Kein Wegfall von § 13a ErbStG bei KG-Insolvenz!
Der BFH hat mit dem am 12.11.2020 veröffentlichten Urteil entschieden:
„Die bloße Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG führt noch nicht zum anteiligen Wegfall des Verschonungsabschlags.
Der Verschonungsabschlag für den Erwerb eines Anteils an einer KG fällt vielmehr erst bei Veräußerung des Anteils, im Falle der Betriebsaufgabe oder bei der Veräußerung oder Entnahme wesentlicher Betriebsgrundlagen, nachträglich (anteilig) weg: www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010241/
Eine wichtige Entscheidung gerade für Pandemie-geschüttelte Mitunternehmerschaften, bei denen in den letzten Jahren Anteile geschenkt wurden.
Die Problematik der Lohnsumme bei Kurzarbeit bleibt bestehen: steueranwalt.de/steuerblog/unterschreiten-der-mindestlohnsumme-nach-paragraph-13a-abs-3-erbstg-durch-kurzarbeit-in-corona-zeiten