Zehnt – der Steuerblog

Bleiben Sie informiert über aktuelle Entwicklungen in steuer- und steuerstrafrechtlicher Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.

 

BFH: Vorsteuerberichtigung nach § 17 UStG im Dreipersonenverhältnis begründet keine Masseverbindlichkeit

Der V. Senat des Bundesfinanzhofs musste sich in diesem Urteil (BFH vom 24.8.2023 V R 29/21) mit dem Verhältnis zwischen Insolvenzanfechtung und Vorsteuerberichtigung sowie der verfahrensrechtlichen Umsetzung des Berichtigungsanspruchs auseinandersetzen.
 
Änderungen der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG sind in jedem Insolvenzverfahren von hoher Relevanz. Der BFH hat dazu nun festgestellt, dass Vorsteuerabzüge nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 1, Abs. 1 S. 2 UStG zu berichtigen sind, wenn der Leistende ein bereits vereinnahmtes Entgelt zurückzahlt, da ein Dritter das Entgelt entrichtet und dessen Insolvenzverwalter die Zahlung erfolgreich angefochten hat. Weder die Anfechtung durch einen anderen Insolvenzverwalter noch die bereits erfolgte Vereinnahmung des Entgelts durch den Leistenden stehen demnach einer Berichtigung entgegen.
 
Entgegen der zuvor von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung führt dieser Vorsteuerberichtigungsanspruch zu keiner Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO im Insolvenzverfahren des Leistungsempfängers. Dies auch dann nicht, wenn der Insolvenzverwalter – wie im Streitfall – auf Seiten des Leistungsempfängers und des anfechtenden Dritten personenidentisch ist. Folglich darf diese Forderung gegenüber dem Insolvenzschuldner nicht durch Steuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.
 


Beraterhinweis

Die zutreffende insolvenzrechtliche Abgrenzung zwischen einer einfachen Insolvenzforderung nach § 38 InsO und einer Masseverbindlichkeit nach § 55 InsO bereit vielfach Schwierigkeiten und ist oft Anlass finanzgerichtlicher Streitigkeiten. Etwaige Festsetzungen ggü. der Insolvenzmasse sollten daher sowohl steuer- als auch insolvenzrechtlich kritisch geprüft werden.
 
Sie haben Fragen zu diesen Themenbereichen? Die Teams Umsatzsteuer- und  Insolvenzsteuerrecht von Streck Mack Schwedhelm stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung!
 

Dr. Daniel Sommer
Rechtsanwalt, Steuerberater
Associate
LinkedIn