Zehnt – der Steuerblog

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Aussetzung von Säumniszuschlägen – Neue BFH-Entscheidung zugunsten der Steuerpflichtigen

Ausgehend von der Entscheidung des BVerfG vom 8.7.2021 über die Verfassungswidrigkeit der Zinshöhe für Zinsen gemäß § 233a AO nach dem 31.12.2018 (BVerfG vom 8. 7. 2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, BVerfGE 158, 282) wird in der Literatur und vor den Finanzgerichten darüber gestritten, ob auch die Höhe der Säumniszuschläge hinsichtlich eines enthaltenen Zinsanteils verfassungswidrig ist.

Eine Klärung der Rechtsfrage steht weiterhin aus. Die damit befassten Senate des BFH sind sich weiterhin uneinig (vgl. hierzu unseren Steuerblog vom 25.11.2022 und 5.12.2022 sowie ausführlicher WULF/NÜRNBERGER, Stbg 2023, 259).

Jüngst wurde wieder eine Entscheidung des VIII. Senats (BFH vom 22.9.2023 VIII B 64/22 (Adv)) veröffentlicht, der ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge, die nach dem 31.12.2018 entstanden sind, im summarischen Verfahren bejaht.

Steuerpflichtige bzw. deren Berater haben damit wieder eine neue, aktuelle Fundstelle für Fälle, in denen das Finanzamt eine Aussetzung mit Verweis auf gegenläufige BFH-Entscheidungen ablehnt. Bis zu einer endgültigen Klärung der Rechtsfrage sollten entsprechende Verfahren – insbesondere durch Beantragung und Anfechtung von Abrechnungsbescheiden – weiter offengehalten werden. 

Dr. Jens Stenert
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
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Marc Nürnberger
Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht
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