Zehnt – der Steuerblog

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Wichtiges zur #Umsatzsteuer für alle Unternehmen, v.a. aus der #tech - Branche

Mit seinem Beschluss vom 24.5.2023 (Az.: C-690/22 "Shortcut") stärkt der EuGH das Recht von Unternehmen auf Vorsteuerabzug. Denn die nationalen Finanzbehörden und Finanzgerichte, so der EuGH, dürfen allein aufgrund einer allgemein gehaltenen Leistungsbeschreibung in einer Eingangsrechnung den Vorsteuerabzug daraus nicht verwehren. Der Entscheidungsfall des EuGH betraf Rechnungen eins Tech-Unternehmens, das seine Dienstleistungen u.a. nur mit "Anwendungsentwicklungsberatung" beschrieben hatte.  

Damit sind die teils im Widerspruch dazu stehenden Anforderungen der deutschen Finanzverwaltung und Rechtsprechung nicht gänzlich haltbar.
 

Cristian Esteves Gomes
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
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