Zehnt – der Steuerblog

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Ups… Wenn das Finanzamt seine Pflicht ...

Ups… Wenn das Finanzamt seine Pflicht zur elektronischen Korrespondenz mit dem Gericht vergisst und die Revision nur auf’s Fax legt, wird auch eine Revision des Finanzamts zuweilen als unzulässig zurückgewiesen.

Hier gehts zur Entscheidung: Bundesfinanzhof

Dr. Markus Wollweber
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
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