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Zehnt – der Steuerblog
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BFH Lehrstunde Verfahrensrecht: Unwirksames Urteil bei einseitiger Änderung durch Vorsitzenden
Mit Beschluss vom 3.3.2021, I R 32/17 hat der BFH entschieden:
Ist der Textvorschlag des Urteils im Senat "umgelaufen" und von den Unterschriften der mitwirkenden Richter gedeckt, und ändert der Senatsvorsitzenden danach den Urteilsentwurf nochmals, ohne neuerlich Unterschrift durch die anderen Richter einholen und veranlasst sodann die Zustellung des geänderten Urteils, ist das zugestellte Urteil unheilbar unwirksam.
Beraterhinweis: Einmal mehr zeigt sich, dass eine Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren in jedem Verfahrensstadium genommen werden sollte. Nur so können in der Regel Verfahrensfehler wie der vorliegende aufgedeckt und in das Verfahren eingeführt werden.