Zehnt – der Steuerblog
Bleiben Sie informiert über aktuelle Entwicklungen in steuer- und steuerstrafrechtlicher Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.
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Der BFH hat aktuelle entschieden: auch die bislang nur privat vermietete Immobilie kann Gegenstand eines gewerblichen Grundstückshandels werden, wenn der Steuerpflichtige im Hinblick auf eine bevorstehende Veräußerung (im Fall: Einbringung in gewerbliche KG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten) Baumaßnahmen ergreift, die derart umfassend sind, dass hierdurch das bereits bestehende Gebäude nicht nur erweitert oder über seinen bisherigen Zustand hinausgehend wesentlich verbessert, sondern ein neues Wirtschaftsgut "Gebäude" hergestellt wird.