Zehnt – der Steuerblog

Bleiben Sie informiert über aktuelle Entwicklungen in steuer- und steuerstrafrechtlicher Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.

 

Nichtigkeit ist kein Bescheid

Im Rahmen der Überprüfung von Steuerbescheiden darf nicht nur auf die Rechtmäßigkeit abgestellt werden. Es muss vielmehr auch geprüft werden, ob der Steuerbescheid ggf. nichtig ist. Ist er nichtig, kann dies auch nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist geltend gemacht werden. Insbesondere Schenkungsteuerbescheide unterliegen vergleichsweise häufig der Nichtigkeit, da sie nicht konkret genug formuliert werden. Insbesondere muss jede (auch unterjährig mehrfach) Schenkung einzeln konkret benannt werden. Ferner muss „nach verständiger Auslegung“ mit hinreichender Sicherheit die Höhe der festgesetzten Schenkungsteuer entnommen werden können. Der zweite Senat des BFH hat in einem aktuellen Urteil vom 8.11.2023 (Az.: II R 22/20) einmal mehr die Nichtigkeit eines Schenkungsteuerbescheids ausgesprochen. 

Prof. Dr. Burkhard Binnewies
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Partner
LinkedIn