Zehnt – der Steuerblog

Bleiben Sie informiert über aktuelle Entwicklungen in steuer- und steuerstrafrechtlicher Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.

 

Hobbybrauer aufgepasst: Anhebung der steuerfreien Biermenge geplant!

Gute Nachrichten für die bundesweit rd. 10.000 Haus- und Hobbybrauer. Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 ist eine Anhebung der steuerfreien Biermenge von Haus- und Hobbybrauern, die ausschließlich zum Eigenverbrauch hergestellt wird, von bisher 2 Hektolitern pro Kalenderjahr auf 5 Hektoliter pro Kalenderjahr geplant. Art. 39 und 40 des Referentenentwurfs sehen entsprechende Änderungen des Biersteuergesetzes (§ 29 Abs. 2 BierStG nF) und der Biersteuerverordnung (§ 41 BierStV nF) vor.  

Zudem soll die Anzeigepflicht bei Beginn der Herstellung (§ 41 Abs. 2 BierStV aF) entfallen. Zukünftig besteht also nur noch die Pflicht, bei Überschreiten der Freimenge eine Steueranmeldung abzugeben (§ 41 Abs. 3 BierStV aF = § 41 Abs. 2 BierStV nF). 

Damit soll der Bürokratieaufwand für Brauer und Zoll reduziert werden (S. 237 des Entwurfs).  

Der Referentenentwurf muss erst noch das Gesetzgebungsverfahren passieren. Grund genug, am heutigen offiziellen Tag des Bieres darauf anzustoßen, ist er allemal – schließlich zählt das Bierbrauen zum Immateriellen Kulturerbe der UNESCO.

Michael Görlich
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Counsel
LinkedIn