Zehnt – der Steuerblog

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Gesetzesentwurf zur Änderung des Börsengesetzes

Der Bundesrat hat am 25.6.2021 beschlossen, einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Börsengesetzes in den Deutschen Bundestag einzubringen (vgl. Bundesratdrucksache vom 20.5.2021 435/21).  

Die bestehende Verschwiegenheitspflicht wird für nicht mehr zeitgemäß erachtet. Nach der Neufassung ist nicht allein ein zwingendes und öffentliches Interesse oder die Verfolgung einer Steuerstraftat erforderlich, sondern eine Übermittlung der Daten kommt auch im Rahmen normaler Betriebsprüfungen in Betracht. Damit sollen frühzeitig der Steuervermeidung dienende Handelsstrategien aufgedeckt werden. 

Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, im Wege des verbesserten Informationsaustauschs zwischen den Finanzämtern und den Börsen Steuerstraftaten auf den Kapitalmärkten früher identifizieren und verfolgen zu können. Durch den Gesetzesentwurf soll das Vertrauen in die Integrität des Wertpapierhandels gestärkt werden. Nach der Begründung des Gesetzesentwurfs stehe die aktuell geltende Regelung des § 10 Abs. 3 BörsG einer umfassenden Herausgabe von Daten an Finanzbehörden entgegen. 

Insofern sollen die entsprechenden Lehren aus der Aufarbeitung des Cum-Ex Skandals gezogen werden. 

Dr. Sebastian Peters
Rechtsanwalt
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