Zehnt – der Steuerblog

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Fortgeltung einer Empfangsvollmacht nach Ausscheiden eines Gesellschafters

I. Im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen – zB Gewinnfeststellung – kann von den Gesellschaftern ein gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter bestellt werden, der ermächtigt ist, für alle Feststellungbeteiligten insbesondere Steuerbescheide in Empfang zu nehmen, die mit dem Feststellungsverfahren zusammenhängen (§ 183 Abs. 1 Satz 1 AO). 

II. Zweck der Norm ist die Verfahrenserleichterung bei der Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden. Ferner soll verhindert werden, dass die Rechtsbehelfsfristen zu verschiedenen Zeitpunkten anlaufen und die getroffenen Feststellungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten unanfechtbar werden (statt vieler KOENIG in Koenig, AO, 4. Aufl., 2021, § 183 Rz. 1). Problematisch ist dies, wenn ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet. Werden an den Empfangsbevollmächtigten weiterhin Steuerbescheide zugestellt (mithin bekanntgegeben, § 122 AO), beginnt – unabhängig von der Kenntnis des ausgeschiedenen Gesellschafters – die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

III. In seiner am 6.10.2022 veröffentlichten Entscheidung hat der BFH (vom 20.9.2022 VIII B 65/21, nv. (juris.)) klargestellt, dass die Empfangsvollmacht – und damit auch die Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden an den Bevollmächtigten – nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters solange auch diesem gegenüber wirksam ist, bis der ausgeschiedene Gesellschafter oder der Empfangsbevollmächtigte die Empfangsvollmacht gegenüber dem zuständigen Finanzamt widerruft. Die positive Kenntnis des Finanzamts vom Ausscheiden des Gesellschafters genüge nicht. Der BFH (unter Verweis auf BFH vom 28.3.2000 VIII R 6/99, BFH/NV 2000, 1074) beruft sich – überzeugend – auf die gesetzliche Regelung des § 183 Abs. 3 AO. 

IV. In der Praxis empfiehlt es sich daher, parallel zum Ausscheiden aus der Gesellschaft, eine bestehende Empfangsvollmacht ausdrücklich gegenüber dem Finanzamt zu widerrufen. 
 

Dr. Torben Gravenhorst
Rechtsanwalt
Senior Associate
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