Zehnt – der Steuerblog

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Ein Schnellboot für die Steuerfahndung - Neues Landesfinanzkriminalamt in NRW

Die Landesregierung NRW macht weiter Ernst im selbst erklärten Kampf gegen die Steuerhinterziehung. Neben den bereits bestehenden zehn Finanzämtern für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung (STRAFA-FÄ), den Sondereinheiten wie der ressortübergreifenden Task Force zur Bekämpfung von Finanzierungsquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus, der Analyseeinheit für Risikoorientierte Ermittlungen im Bereich der Steueraufsicht (ARES) oder der Zentralstelle Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung (ZEUS) soll noch in diesem Jahr ein neues Landesfinanzkriminalamt in NRW (LFK) seine Arbeit aufnehmen. Der Landesfinanzminister zog den Vergleich zu einem Schnellboot; Piraten auf dem Ozean jage man auch nicht mit einem Tanker.


Die künftige Aufgabe soll die Bekämpfung großer Fälle von Steuerkriminalität, Geldwäsche und Cybercrime sein; namentlich Cum-Ex Fälle und Hawala-Banking. Zu erwarten steht aber, dass auch Krypto-Fälle und umfangreiche steuerliche Umgehungsgeschäfte hier angesiedelt werden.


Das erklärte Ziel ist es, landesweit Wissen und Ressourcen im Hinblick auf überregionale Ermittlungen zu bündeln. Die neue Struktur soll der Arbeitsaufteilung zwischen dem Landeskriminalamt und den lokalen Polizeibehörden gleichen. Daneben sollen digitale Ermittlungsmethoden und auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz zum Einsatz kommen, wie dies bereits beim Finanzamt Kassel II bei der dort angelegten Forschungsstelle für Künstliche Intelligenz (FSKI) der Fall ist.


Flankiert wird die Einrichtung durch den bereits eingeführten länderübergreifenden Abruf von Daten zur Verhütung, Ermittlung und Verfolgung von Steuerstraftaten in § 88b AO.


Mit dem LFK setzt sich der zu beobachtende Trend fort, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu forcieren, Ermittlungskräfte überregional zu bündeln (zur grenzüberschreitenden Bündelung vgl. PETERS in Schaumburg/Peters, Internationales Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2021, Rz. 10.41ff.) und entsprechende Sachverhalte ganzheitlich zu verfolgen. Auf Bundesebene besteht seit 2022 eine beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) angesiedelte Sondereinheit gegen Steuerhinterziehung und Steuerumgehung.


Es ist nur eine Frage der Zeit, bis andere Bundesländer nachziehen. Gleichsam scheint die Vorstellung eines nationalen Bundesfinanzkriminalamts, quasi eine Fregatte für den Bund mit eigenen strafprozessualen Befugnissen nach dem Vorbild des BKA noch nicht ausge(t)räumt. Die deutsche Flottenpolitik im Rennen um den Platz an der steuerstrafrechtlichen Sonne nimmt weiter Fahrt auf. 

Fragen zur Verteidigung oder zu steuerlichen Rettungsringen richten Sie gerne an uns.
 

Dr. Sebastian Peters
Rechtsanwalt
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