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Zehnt – der Steuerblog
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BFH und Home-Office - Merke: Klo ist betrieblich, Dusche und Wanne privat!
Zur umsatzsteuerlichen Behandlung eines an den Arbeitgeber vermieteten Home-Office hat der BFH entschieden:
- Bei Aufwendungen zur Renovierung eines an den Arbeitgeber vermieteten Home-Office besteht der für den Vorsteuerabzug erforderliche direkte und unmittelbare Zusammenhang mit den Vermietungsumsätzen, soweit das Home-Office beruflich genutzt wird.
- Im Falle einer Bürotätigkeit kann sich die berufliche Nutzung des Home-Office auch auf einen Sanitärraum erstrecken, nicht jedoch auf ein mit Dusche und Badewanne ausgestattetes Badezimmer.