Zehnt – der Steuerblog

Bleiben Sie informiert über aktuelle Entwicklungen in steuer- und steuerstrafrechtlicher Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.

 

BFH an FG: Bitte nicht zu kleinlich bei der Auslegung von Einspruchsschreiben!

Erneut hat der BGH klargestellt, dass Einspruchsschreiben nach dem erkennbaren Rechtsschutzbegehren und im Lichte der Gewährung effektiven Rechtsschutzes, nicht zu restriktiv auszulegen sind:

Das FG hatte den Einspruch so ausgelegt, dass dieser für eine nicht mehr existente KG eingelegt worden sei und die Klage als unzulässig abgewiesen.

Der BFH entschied: Eine solche Sichtweise entspricht bei einem erkennbar gewollten Handeln für den Rechtsnachfolger nicht den Anforderungen, die sich aus der Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes ergeben und hat die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

Die Entscheidung steht in einer – begrüßenswerten – Tradition einer höchstrichterlichen Rspr., die Rechtsbehelfe nicht nur sklavisch nach dem Wortlaut, sondern auch nach dem objektiven erkennbaren Rechtsschutzziel des Steuerpflichtigen auslegt.

www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202150155/
 

Dr. Markus Wollweber
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Partner
LinkedIn