Zehnt – der Steuerblog "10 goldene Regeln ..."

In unserer neuen Blog-Beitragsserie werden die zehn wichtigsten steuerlichen Punkte zu verschiedenen Themen kompakt und präzise zusammengestellt.

Jeder Beitrag bietet wertvolle Tipps!

 

10 goldene Regeln zur Vermeidung einer Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung entsteht, wenn zwischen einem Betriebsunternehmen, meist einer GmbH, und einem Besitzunternehmen sowohl eine sachliche als auch eine personelle Verflechtung besteht. Eine Betriebsaufspaltung sollte vermieden werden. Denn wenn sie endet, kommt es zu erheblichen Steuerbelastungen. Insbesondere müssen die stillen Reserven des Anteils am Betriebsunternehmen versteuert werden.

1. Die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung prüfen, bevor ein Gesellschafter Wirtschaftsgüter an die GmbH überlässt.

  • Die klassische Konstellation. Bei wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern ist Vorsicht geboten.

 

2. Grundstücke sind fast immer wesentliche Betriebsgrundlagen.

  • Ausnahmen können gelten, wenn das Grundstück keine oder nur eine geringe wirtschaftliche Bedeutung hat. Es gelten jedoch strenge Voraussetzungen.

 

3. Auch das Homeoffice des GmbH Gesellschafters kann eine wesentliche Betriebsgrundlage sein.

  • Voraussetzung ist, dass sich dort der Mittelpunkt der Geschäftsleitung der GmbH befindet. Die in dem Raum ausgeübten Tätigkeiten müssen einen nicht nur unbedeutenden Teil des Tagesgeschäfts der Geschäftsleitung ausmachen und dürfen sich nicht auf gelegentliche Hilfstätigkeiten beschränken.

 

4. Immaterielle Wirtschaftsgüter können wesentliche Betriebsgrundlagen darstellen.

  • Zum Beispiel: Patente, Marken, Kundenstamm oder Internet-Domains

 

5.Sind dieselben Personen am Besitz- und Betriebsunternehmen beteiligt, ist von einer personellen Verflechtung auszugehen.

  • Sog. Beteiligungsidentität

 

6. Eine personelle Verflechtung ist auch dann gegeben, wenn die Person oder Personengruppe, die das Besitzunternehmen tatsächlich beherrscht, in der Lage ist, auch in der Betriebsgesellschaft ihren Willen durchzusetzen.

  • Sog. Beherrschungsidentität
  • Die am Besitzunternehmen und an der Betriebsgesellschaft beteiligten Personen bilden grundsätzlich ein Personengruppe mit gleichgerichteten Interessen.

 

7. Auf der ersten Stufe sind die Mehrheitsverhältnisse in der Gesellschafterversammlung zu prüfen. Auf der zweiten Stufe ist die Geschäftsführungsbefugnis zu prüfen.

  • Die Gesellschaftsverträge sind genau zu analysieren.

 

8. Familien- und erbrechtliche Verträge (zB Eheverträge oder Testamente) können eine Betriebsaufspaltung begründen oder auflösen.

  • Insbesondere kann durch den Erbfall eine personelle Verflechtung entstehen oder entfallen.

 

9. Obacht bei Schenkung von Anteilen an Besitz- und Betriebsunternehmen.

  • Vorher prüfen: Entsteht oder entfällt durch die Schenkung die personelle Verflechtung?

 

10. Die Betriebsaufspaltung kann auch zwischen zwei Personengesellschaften begründet werden.

  • Sog. mitunternehmerische Betriebsaufspaltung 
  •  Die Regeln der Betriebsaufspaltung gehen den Regeln des Sonderbetriebsvermögens vor.
Prof. Dr. Burkhard Binnewies
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
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Dr. Markus Surmann
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