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Update Airbnb: Finanzämter haben mit Auswertung von Vermietungsdaten begonnen – erste Strafverfahren eingeleitet

Mitte vergangenen Jahres hat der deutsche Fiskus erstmals Vermietungsdaten von Airbnb erhalten (siehe unseren Newsletter vom 4.9.2020). Die Daten wurden zwischenzeitlich zentral von der Steueraufsichtsstelle Hamburg gesichtet, sortiert und an die Finanzverwaltungen der übrigen Bundesländer weitergeleitet, wo das Kontrollmaterial weiter aufbereitet wurde.   

Mittlerweile sind die Datensätze bei den Wohnsitzfinanzämtern der Vermieter angekommen, die damit begonnen haben, die Steuererklärungen mit dem Kontrollmaterial abzugleichen. 

Der Datensatz aus Irland umfasst im Wesentlichen den Nutzernamen des Vermieters, dessen Geburtsdatum, die Anschrift der vermieteten Immobilie sowie die an den Vermieter ausbezahlten Beträge in US-Dollar und das Jahr der Auszahlung.  

Gegen Vermieter, die nicht steuerlich geführt waren oder keine entsprechenden Vermietungseinkünfte in ihrer Einkommensteuererklärung angegeben haben, wurden bereits erste Steuerstrafverfahren eingeleitet und bekanntgegeben. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist in diesen Fällen nicht mehr möglich.  

Wo nach Abgleich der Daten Unklarheiten verblieben sind, haben die Finanzämter die Vermieter angeschrieben und diese zur Erteilung weiterer Auskünfte aufgefordert. Solche Maßnahmen stellen in der Regel steuerliche Vorermittlungen dar. In diesen Fällen spricht viel dafür, dass noch keine Tatentdeckung eingetreten und eine strafbefreiende Selbstanzeige weiter möglich ist. Wer ein solches Schreiben erhält, sollte unverzüglich eine Nacherklärung der verschwiegenen Vermietungseinkünfte ins Auge fassen. Gleiches gilt für Vermieter, die bislang keine Post vom Finanzamt erhalten haben.   

Vermietungseinkünfte sind nicht nur einkommen- und ggf. umsatz- und gewerbesteuerpflichtig, sondern können auch einer kommunalen Bettensteuer unterliegen. Solche Steuern werden bspw. in Köln (Kulturförderabgabe) oder Berlin (Übernachtungsteuer) erhoben.        

Michael Görlich
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Counsel
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Dr. Dr. Norbert Mückl
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater
Partner
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