Zehnt – der Steuerblog

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Zuflussgrundsätze für beherrschende Gesellschafter gelten auch grenzüberschreitend

Der BFH hat in seinem Urteil vom 14.02.2022 (Az. VIII R 32/19, veröffentlicht am 1.9.2022) bestätigt, dass für deutsche einkommensteuerliche Zwecke die allgemeinen Rechtsgrundsätze zum Zuflusszeitpunkt von Kapitalerträgen auch bei beherrschenden Gesellschaftern an ausländischen (hier kroatischen) Kapitalgesellschaften gelten.

Demzufolge liege ein Zufluss (§ 11 EStG) regelmäßig bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung vor, wenn der Gewinnauszahlungsanspruch eindeutig, unbestritten und fällig ist und sich gegen eine zahlungsfähige Gesellschaft richtet. Entscheidend sei ebenso wie im Inlandsfall, dass der Gesellschafter über seinen Gewinnanteil wirtschaftlich verfügen könne. Dies sei jedoch nicht der Fall, wenn und soweit rechtliche oder tatsächliche Hinderungsgründe bestünden. Im zweiten Rechtsgang hat das FG nun die erforderlichen Feststellungen zum kroatischen Recht nachzuholen.

Dr. Dr. Norbert Mückl
Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht
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