Zehnt – der Steuerblog "Unternehmens­kauf"

In unserer neuen Blog-Beitragsserie werden wir uns in mehreren Teilen mit wichtigen zivil-, gesellschaftsrechtlichen, aber auch steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit dem mittelständigen Unternehmensan- und -verkauf im gewerblichen und freiberuflichen Bereich auseinandersetzen.

 

Unternehmensverkauf für den Mittelstand und Freiberufler - Teil 4: MAC-Klauseln

- Was Sie dazu wissen sollten, aber noch nie gefragt haben -

In unserer Blog-Beitragsserie setzen wir uns mit wichtigen zivil-, gesellschaftsrechtlichen, aber auch steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit dem mittelständigen Unternehmensan- und -verkauf im gewerblichen und freiberuflichen Bereich auseinander. 

Die beleuchteten Fragen nehmen wir direkt von unserem Schreibtisch. Das Team M&A von Streck Mack Schwedhelm beschäftigt sich seit vielen Jahren ganzheitlich, dh. sowohl steuerrechtlich, aber insbesondere auch zivil-, gesellschafts-, miet-, arbeits- und kartellrechtlich mit Transaktionen und begleitet die Mandanten und Unternehmen als anwaltliche Vertretung in der Anbahnung, Verhandlung und Umsetzung von Transaktionen.

Vorliegender Blogbeitrag befasst sich mit MAC-Klauseln: Was bedeuten sie, wann machen sie Sinn?

Eine wichtige Überlegung für den Käufer bei einem Unternehmenskauf ist die Implementierung von Schutzmaßnahmen, um das Risiko von unvorhergesehenen Ereignissen zu minimieren. Eine solche Schutzmaßnahme ist die sog. MAC-Klausel. Die Begrifflichkeit kommt aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum. Dabei steht „MAC“ für „Material Adverse Change“, dh. wesentliche nachteilige Änderung.

Eine MAC-Klausel ist eine vertragliche Bestimmung, die dem Käufer das Recht gibt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis neu zu verhandeln, wenn nach Abschluss des Unternehmenskaufvertrags eine Änderung der Geschäftsbedingungen des Unternehmens oder eine andere unvorhergesehene Veränderung eintritt, die einen erheblichen Einfluss auf den Wert des Unternehmens hat. Der einer solchen Klausel zugrundeliegende Rechtsgedanke hat insoweit Parallelen zu der im deutschen Recht in § 313 BGB verankerten Störung der Geschäftsgrundlage.

Solche Änderungen, die Gegenstand einer MAC-Klausel sind, können beispielsweise eine erhebliche Verschlechterung der Finanzlage des Unternehmens, eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen oder eine Naturkatastrophe sein. Eine MAC-Klausel kann für den Käufer von großem Nutzen sein, um das Risiko von unvorhergesehenen Ereignissen zu minimieren, die den Wert des erworbenen Unternehmens beeinträchtigen könnten.

Besondere Aktualität haben MAC-Klauseln in Bezug auf die Covid-19-Pandemie, aber auch mit Blick auf den Ukraine-Krieg und die damit einhergehenden Problematiken wie insbesondere Lieferkettenunterbrechungen, Preissteigerungen und Sanktionen erlangt. Hier sind diese Klauseln zu einem wichtigen Instrument geworden, um potenziellen Käufern ein Rücktrittsrecht zu gewähren, falls sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aufgrund dieser außerordentlichen Ereignisse verschlechtert.

Es ist wichtig, dass die MAC-Klausel sorgfältig gestaltet wird und die Interessen beider Parteien berücksichtigt. Eine klare und eindeutige Definition dessen, was als Material Adverse Change gilt, sowie eine angemessene Schadensbegrenzung im Falle eines Rücktritts bzw. Kündigung oder Neuaushandlung des Kaufpreises sind entscheidend für eine erfolgreiche Implementierung der Klausel. Zudem sollte auch der Vollzug der Rückabwicklung nach Rücktritt sinnvoll und umsetzbar geregelt sein. Im Hinblick auf die Rückabwicklung eines GmbH-Anteilskaufs ist ggf. eine notarielle Beurkundung der Rückübertragung erforderlich. 

Dr. Markus Wollweber
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
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Giuseppe Vitale
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