Zehnt – der Steuerblog

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BVerfG: Gesetzliche Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen iHv. 0,5 % monatlich ist für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2014 verfassungswidrig (BVerfG vom 8.7.2021 1 BvR 2237/14 und 2422/17)

Mit dem heute veröffentlichten Beschluss vom 8.7.2021 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die gesetzliche Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen von monatlich 0,5 % für Zinszeiträume ab dem 1.1.2014 verfassungswidrig, für die auf die Jahre 2010 bis 2013 entfallenden Zinszeiträume indes noch verfassungsgemäß ist. Das bisherige Recht bleibt für bis einschließlich in das Jahr 2018 fallende Verzinsungszeiträume weiter anwendbar. 

Für in das Jahr 2019 fallende Verzinsungszeiträume sind die Vorschriften dagegen unanwendbar. Hiervon betroffen sind auch Erstattungszinsen zugunsten der Steuerpflichtigen. 

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31.7.2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Dabei kann der Gesetzgeber nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich eine typisierende Regelung zur Bemessung des gesetzlichen Zinssatzes treffen. Die Zinsregelung muss den von ihr verfolgten Belastungsgrund indes realitätsgerecht abbilden. 

Den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8.7.2021 (BVerfG vom 8.7.2021 1 BvR 2237/14 und 2422/17) finden Sie hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/07/rs20210708_1bvr223714.html