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Zehnt – der Steuerblog
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Neuregelung der Vollverzinsung: Prof. Dr. Burkhard Binnewies heute als Sachverständiger im Bundestag
Herr Prof. Binnewies wird heute im Bundestag als Sachverständiger zum zweiten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung angehört.
Zum Hintergrund: Das BVerfG hatte mit Beschluss vom 8.7.2021 (Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Verzinsung von #Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig) die Verfassungswidrigkeit der Vollverzinsung festgestellt und dem Gesetzgeber einen Überarbeitungsauftrag erteilt.
Durch das 2. Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung soll nunmehr ua. der Zinssatz für #Zinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 rückwirkend auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) gesenkt und damit an die verfassungsrechtlichen Vorgaben angepasst werden, § 238 Abs 1a (neu) AO. Die Neuregelung soll für alle Steuern gelten, auf die die Vollverzinsung anzuwenden ist. Eine Ausnahme einzelner Steuern, insbesondere der Umsatzsteuer, ist dabei nicht vorgesehen.