Zehnt – der Steuerblog

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Neuregelung der Vollverzinsung: Prof. Dr. Burkhard Binnewies heute als Sachverständiger im Bundestag

Herr Prof. Binnewies wird heute im Bundestag als Sachverständiger zum zweiten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung angehört.
 
Zum Hintergrund: Das BVerfG hatte mit Beschluss vom 8.7.2021 (Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Verzinsung von #Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig) die Verfassungswidrigkeit der Vollverzinsung festgestellt und dem Gesetzgeber einen Überarbeitungsauftrag erteilt.
 
Durch das 2. Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung soll nunmehr ua. der Zinssatz für #Zinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 rückwirkend auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) gesenkt und damit an die verfassungsrechtlichen Vorgaben angepasst werden, § 238 Abs 1a (neu) AO. Die Neuregelung soll für alle Steuern gelten, auf die die Vollverzinsung anzuwenden ist. Eine Ausnahme einzelner Steuern, insbesondere der Umsatzsteuer, ist dabei nicht vorgesehen.

Hier geht es zur Aufzeichnung vom 16.5.2022