Zehnt – der Steuerblog

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BMF: Sonderzahlungen für das Engagement von Beschäftigten in der Corona-Krise bis zu €1.500,00 steuer- und sozialversicherungsfrei

Der Bundesfinanzminister hatte am 29.3.2020 in einem Interview mit der Bild am Sonntag einen steuerfreien Bonus für das Engagement von Beschäftigten in der Corona-Krise avisiert und eine entsprechende Verwaltungsanweisung für den 30.3.2020 angekündigt. Das Interview mit der Bild am Sonntag hat das Bundesfinanzministerium auf seiner Internetseite veröffentlicht (Interview Olaf Scholz, Bild am Sonntag vom 29.3.2020) und mit Pressemitteilung vom 3.4.2020 Folgendes verkündet:

„Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Mit der Steuer- und Beitragsfreiheit der Sonderzahlungen wird die besondere und unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona-Krise anerkannt.“

Die Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 3.4.2020 kann uE so verstanden werden, dass alle Arbeitnehmer (zB. auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft) in den Genuss einer Sonderzahlung kommen können.
Die Umsetzung der Ankündigung für eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlung an Beschäftigte in der Corona-Krise durch Verwaltungsanweisung bzw. gesetzliche Grundlage bleibt abzuwarten. Denn Interviews in Tageszeitungen und Pressemitteilungen des Bundesfinanzministeriums binden weder die Steuerpflichtigen nach die Finanzämter.