Zehnt – der Steuerblog

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BFH: Zum Umfang des Vorsteuerabzugs einer Führungsholding sowie zum Leistungsaustausch bei erfolgsabhängiger Vergütung (BFH vom 30.3.2021 V B 63/20 (AdV))

Eine Einschränkung des Vorsteuerabzugs einer Führungsholding nach Maßgabe des ausschließlichen Entstehungsgrundes hält der 5. Senat des BFH für ernstlich zweifelhaft (vgl. BFH vom 30.3.2021 V B 63/20) und verweist in diesem Zusammenhang auf das beim EuGH unter dem Az. C-98/21 anhängige Vorabentscheidungsersuchen des 11. Senats (BFH vom 23.9.2020 XI R 22/18, BStBl II 2021, 325).
 
Zudem weist der BFH in seinem AdV-Beschluss vom 30.3.2021 ergänzend darauf hin, dass bei erfolgsabhängiger Vergütung (im Streitfall für Beratungsleistungen) keine generellen Zweifel an einem Leistungsaustausch bestehen. 
 
www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202150115/