Zehnt – der Steuerblog

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An alle Ferienhausbesitzer und Ferienparkbetreiber

Der Vermieter einer Ferienwohnung erzielt keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb (sondern nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung), wenn der von ihm mit der treuhänderischen Vermietung beauftragte Vermittler diese hotelmäßig anbietet, aber ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Treuhandstellung hat, insbesondere weil er hoteltypische Zusatzleistungen auf eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter erbringt.
 

https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202050192/