Zehnt – der Steuerblog

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Kassandrarufe vor einer Öffnung der Büchse der Pandora?

Nachdem auf die Panama Papers, die weniger bekannten Paradise Papers folgten, gelangen nun die sog. Pandora Papers in den Fokus der Öffentlichkeit. Dabei handelt es sich (wieder einmal) um eine Vielzahl geleakter Dokumente im Hinblick auf sog. Offshore Gesellschaften. Dem Vernehmen nach geht es vornehmlich um sog. Trusts d.h. rechtlich und wirtschaftlich selbstständiges Sondervermögen. Die Pandora Papers werden von dem vom Internationalen Konsortium Investigativer Journalistinnen und Journalisten (International Consortium of Investigative Journalists, ICIJ) koordiniert. Der mediale Aufschrei ist angesichts der scheinbar beteiligten Prominenz enorm.

Ob und ggf. inwiefern die Pandora Papers letztlich strafrechtliche Konsequenzen zeitigen, bleibt freilich abzuwarten, zumal die Verwendung von Offshore Gesellschaften nicht per se illegal ist (zum Ganzen vgl. Schaumburg/Peters, Internationales Steuerstrafrecht, 2021, Rz. 16.191, 17.31). Sollte dennoch Korrekturbedarf aus Urzeiten bestehen, gilt die Wendung vom Hannibal ante portas. In Anbetracht der Aktualität des Themas dürfte in den wenigsten Fällen bereits der erforderliche Abgleich mit den Steuerakten stattgefunden haben, so dass unter Umständen noch die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige in Betracht kommt. Bevor sich also die Büchse der Pandora in strafrechtlicher Hinsicht öffnet, könnte Eile geboten sein.
 

Dr. Sebastian Peters
Rechtsanwalt
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